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Ukraine-Krise, Erste Informationen zur Anwendung der Russlandsanktionen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gibt einen ersten und vorläufigen Überblick über Reichweite und Anwendung des Zuschlags- und Vertragserfüllungsverbotes
Zur möglichst praxisnahen und einheitlichen Anwendung der Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland werden informativ und unter dem Vorbehalt anderslautender Auslegungen Hinweise zur Umsetzung im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, insb. auch zur Verwendung der Verbotstatbestände (Zuschlagsverbot, Vertragserfüllungsverbot) gegeben.