- Leitlinien der Europäischen Kommission zur Nutzung des Rahmes für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation
- Richtlinie 2014/24/EU – öffentliche Auftragsvergabe (klassische RL)
- Richtlinie 2014/23/EU – Konzessionsvergabe
- Richtlinie 2014/25/EU – Aufträge im Bereich Wasser, Energie und Verkehr (Sektoren RL)
- Richtlinie 2009/81/EG – Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit
AUFTRAGSBERATUNGSSTELLE MECKLENBURG-VORPOMMERN
Rechtliche Grundlagen
Da auch das Vergaberecht einer ständigen Rechtsfortbildung und damit Änderungen unterliegt, haben wir alle maßgeblichen Texte für Sie verlinkt.
Rechtliche Grundlagen
Europäische Union
Bundesrepublik Deutschland
Mecklenburg-Vorpommern
Vorschriften:
- Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
- Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)
- Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung – VgMinArbV M-V
- Mindesarbeitsbedingungenverordnung - MinArbV M-V
Änderungen:
- 24.02.2026 - § 4 VgMinArbV MV
- 24.02.2026 - § 5 VgMinArbV MV
- 24.02.2026 - § 6 VgMinArbV MV
- 24.02.2026 - § 16 VgMinArbV MV
Begründungen und Erläuterungen zu den Regelungen:
- Drs08-2084 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
- Drs08-2747 - Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung
- VgMinArbV M-V - Entwurf (Stand 15.04.2024) mit Erläuterungen
- MinArbV M-V - Entwurf (Stand 28.03.2025) mit Erläuterungen
- Handreichung zum neuen Vergaberecht
Erklärungen und Verpflichtungsvereinbarungen:
- Erklärungen des Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) - Stand: 05.06.2025
- Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) - Stand: 05.06.2025
Übersichten:
Rechtsschutz
Vergabeverfahren nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Ausführliche Informationen hierzu können Sie dem Informationsblatt des Bundeskartellamtes zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge entnehmen. Abweichend von III. Pkt. 2 ist für das Land Mecklenburg-Vorpommern zu berücksichtigen, dass die Vergabekammern Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern zuständig sind (§ 159 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist zu richten an:
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsstelle der Vergabekammern
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Telefon: 0385-588 15164
Telefax: 0385-588 485 15817
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Die Vorschusszahlung nach der Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vom 12. März 2014 –VKoll- (AmtsBl. M-V S. 444) ist an die Landeszentralkasse Mecklenburg-Vorpommern, BIC: MARKDEF1130, IBAN: DE26 1300 0000 0014 00 1518 unter Angabe des Verwendungszwecks: KZ: 00 40 50 14 04 36 4 zu leisten.
Die Gebühr ist auf das Konto des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern
IBAN: DE26130000000014001518
BIC: MARKDEF1130
Verwendungszweck: Kz.: 00 40 50 14 04 36 4
unter Angabe eines besonderen Aktenzeichens zu zahlen. Das Aktenzeichen ist vor jeder Einzahlung bei der Vergabekammer unter Tel. +49 (0)385 588-15164 zu erfragen.
Nationale Vergabeverfahren:
Bieter und Bewerber haben jederzeit die Möglichkeit, sich an die übergeordneten Aufsichtsbehörden zu wenden (z.B. die Kommunalaufsicht). Hier handelt es sich nicht eigentlich um eine Form des Rechtsschutzes. Die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde stellt streng genommen nur eine Anregung für ein Tätigwerden von Amts wegen dar; einen Anspruch darauf hat der Beschwerdeführer nicht. Allerdings trägt er hier auch kein Kostenrisiko.
Beim zuständigen Zivilgericht kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine einstweilige Verfügung nach §§ 935 ff. der Zivilprozessordnung – ZPO – erwirkt werden. Nach erfolgtem Zuschlag kann noch eine Schadenersatzklage erhoben werden.
*(Quelle: Wirtschaftsministerium MV, Öffentliches Auftragswesen)