ABST MV

 

 

ABST MV steht für Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V. Wir informieren und beraten Unternehmen und öffentliche Auftraggeber rund um das Vergaberecht der EU, des Bundes sowie des Landes. Außerdem können sich Unternehmen bei uns zur Eintragung in das AVPQ präqualifizieren oder zur Eintragung in das ULV-MV zertifizieren lassen. 

 

Aber erstmal von Vorn. 

Die ABST MV ist eine gemeinsame Dienstleistungseinrichtung der drei Industrie- und Handelskammern und der zwei Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern. 

Daher liegt uns die Beteiligung möglichst vieler Unternehmer aus MV an Vergabeverfahren sehr am Herzen. Um die Zuschlagschancen hiesiger Unternehmen zu erhöhen, unterstützen wir bei der Angebotsabgabe und geben Hinweise, wann eine Bieterfrage zu stellen ist oder ob es auch mal einer Rüge bedarf. Unsere Ratschläge sind objektiv und sollen ein vergaberechtliches Verständnis entwickeln und die Anwender des Vergaberechts professionalisieren. Um diese Ziele zu erreichen, führen wir auch Seminare, Schulungen und Informationsveranstaltungen durch. 

Besonders stolz sind wir in unserer Veranstaltungsreihe auf den Vergaberechtstag MV, den wir jährlich durchführen. Unsere Hoffnung liegt immer auf einem Mehr an Teilnehmern im Vergleich zum Vorjahr. Im ersten Anlauf bereits 110 Teilnehmer aus allen Bereichen des Vergaberechts, von Bietern über Vergabestellen bis zu Rechtsanwälten. 

 

Präqualifikation und Zertifizierung

Präqualifikation ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung von Eignungsnachweisen. Ziel ist, bei Angebotsabgabe kein Portfolio an Nachweisen, sondern nur ein einzelnes Dokument einzureichen. 

Unternehmen, die sich regelmäßig an Vergabeverfahren beteiligen, kennen das. Zu jedem Angebot ist bildlich gesprochen ein eigener Ordner mit Nachweisen zu erstellen. Diese dienen der Prüfung, ob Bieter leistungsfähig und verlässlich sind. 

Nur solche Unternehmen erhalten den Zuschlag, die nachweisen, dass keine Gründe vorliegen, die einen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren rechtfertigen. Die schwerwiegendsten Ausschlussgründe finden sich in § 123 GWB und stellen durchweg Straftaten dar. Darüber hinaus wird geprüft, ob Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht gezahlt werden und ob das Unternehmen überhaupt geeignet und in der Lage ist, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Bäckereien backen Brot, Bauunternehmer bauen.

Unsere Mitarbeiterinnen prüfen nach Antragstellung die erforderlichen Unterlagen, die zuständige IHK erstellt ein Zertifikat, die Deutsche Industrie- und Handelskammer trägt das Unternehmen in das AVPQ ein. Ab dann können Auftraggeber online Einsicht in die Unternehmensdaten und die zur Verfügung gestellten Nachweise nehmen. 

Speziell für kleinere Unternehmen und Baubetriebe führen wir zudem das Unternehmer- und Lieferanten-Verzeichnis für Mecklenburg-Vorpommern. Derzeit haben sich mehr als 130 Vergabestellen in Mecklenburg-Vorpommern bilateral verpflichtet, die erfolgte Zertifizierung und Eintragung analog der Eintragung in das AVPQ oder die PQ-Liste anzuerkennen. 

 

Kurier-, Express- und Paketdienstleister
Befreiung von der Nachunternehmerhaftung durch PQ

Ist der Nachunternehmer präqualifiziert, sind gem. § 28e Abs. 3g SGB IV die Voraussetzungen für die Befreiung von der Nachunternehmerhaftung für Versäumnisse bei der Zahlung von Sozialgaben im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienstleister erfüllt. 

Die Möglichkeit, sich durch die Zusammenarbeit mit präqualifizierten Unternehmen von der Nachunternehmerhaftung für Versäumnisse bei der Zahlung von Sozialabgaben zu befreien, besteht seit 2019.

 

Politik

Nicht nur in Wahljahren ist unser Know-how zur Fortentwicklung des Vergaberechts gefragt. Durch unsere Beratungstätigkeit sind uns eine Vielzahl an Fragestellungen und Problemen auf beiden Seiten – bei Bietern und Bewerbern sowie bei Vergabestellen – bekannt. Ist die Aufgabenstellung klar, ist es leicht, die richtigen Stellschrauben zu finden. Schwieriger ist es Parlament und Ministerien von den angestrebten Rechtsänderungen zu überzeugen.  

Hier machen wir uns den Einfluss unserer Mitglieder, den fünf Wirtschaftskammern, und Ihrer ca. 120.000 Mitgliedsunternehmen zunutze. 

Durch unsere bundesweite Kooperation mit anderen Auftragsberatungsstellen sind wir auch über vergaberechtliche Geschehnisse in anderen Bundesländern informiert, können also auch Hilfestellung zu angestrebten Rechtsänderungen in unserem Bundeslang geben. 

 

Regelmäßige Information

Gemeinsam mit den Auftragsberatungsstellen in Deutschland erstellen wird monatlich den Newsletter Auftragswesen AKTUELL, in dem wir über Wissenswertes, Rechtsprechung, Regionales aus den Bundesländern und unsere Veranstaltungen berichten. 

Aktiv sind wir auch auf Instagram, Facebook, Youtube und LinkedIn. Soziale Netzwerke bieten den Vorteil der schnellen Informationsvermittlung an eine nicht beschränkte Anzahl von Empfängern. 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Anrede
Ich erkläre meine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung. *

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.