Entwurf einer Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes und des Wertgrenzerlasses in Niedersachsen

 

Das Niedersächsische Landeskabinett hat am 25.03.2025 den Entwurf zur Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) zur Verbandsbeteiligung frei gegeben. Gleichzeitig wurde ein Vorschlag für Anpassungen an der Wertgrenzenverordnung des Landes, als gemeinsame Initiative des Wirtschaftsministeriums mit dem Kultusministerium, in die Ressortmitzeichnung gegeben.

Durch die Änderung des NTVergG sollen künftig öffentliche Aufträge des Landes, der Kommunen sowie weiterer öffentlicher Auftraggeber in Niedersachsen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifgebundene Löhne zahlen. Damit soll der im Koalitionsvertrag vereinbarte Grundsatz „Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit“ gesetzlich konsequent umgesetzt werden.

Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Einhaltung tariflicher Mindestentgelte bei öffentlichen Aufträgen sicherzustellen. Die Neuregelung sieht vor, dass Unternehmen künftig bei der Angebotsabgabe erklären müssen, ihren Beschäftigten bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags das Entgelt zu zahlen, das per Rechtsverordnung auf Grundlage eines repräsentativen Branchentarifvertrags festgelegt worden ist. Dieser Ansatz – das sogenannte Verordnungsmodell – schafft für alle Beteiligten Klarheit und Rechtssicherheit.

Kontrolliert werden soll die Einhaltung dieser Regelungen künftig durch eine neu einzurichtende Landeskontrollstelle. Diese erhält hoheitliche Befugnisse und prüft stichprobenartig und anlassbezogen, ob die tarifvertraglich festgelegten Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden. So soll die Umsetzung auch in der Praxis wirkungsvoll gesichert werden – insbesondere zur Unterstützung der kommunalen Auftraggeber.

Ergänzend wird im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) künftig ein sogenannter fingierter Betriebsübergang vorgeschrieben. Damit wird sichergestellt, dass bei einem Betreiberwechsel das vorhandene Personal automatisch vom neuen Anbieter übernommen wird – inklusive der bisherigen Arbeitsbedingungen. Ziel ist es, bestehende Arbeitsverhältnisse besser zu schützen und Lohndumping bei Neuausschreibungen zu verhindern.

Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi erklärt:
„Das Land geht bei guten Arbeitsbedingungen mit gutem Beispiel voran: Geld der öffentlichen Hand gibt es zukünftig nur dann, wenn nach Tarif bezahlt wird. Wir wollen damit einen fairen Wettbewerb unterstützen, Verzerrungen durch Dumpinglöhne verhindern und damit die Beschäftigten schützen. Das ist ein Kernanliegen dieser Landesregierung und fester Bestandteil im „Masterplan Gute Arbeit.“ Unser Entwurf für ein neues NTVergG wird dieses Ziel erreichen, mit schlanken Verfahren und bürokratiearmer Umsetzung.“

Wirtschaftsminister Olaf Lies betont:
„Mit der Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes setzen wir ein klares Signal: Öffentliche Aufträge sollen künftig nur an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten fair bezahlen – das heißt konkret: nach Tarif. Der Grundsatz ‚Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit‘ wird damit zur verbindlichen Leitlinie für das öffentliche Beschaffungswesen in Niedersachsen. Uns war dabei besonders wichtig, eine präzise und zugleich praxistaugliche Regelung zu schaffen – verständlich, rechtssicher und mit Rücksicht auf die Belange der öffentlichen Auftraggeber. Der Aufwand soll so gering wie möglich bleiben, der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping und für faire Löhne gleichzeitig maximal wirksam und verbindlich.“

Parallel wird eine Änderung in der Wertgrenzen-Verordnung des Landes vorgenommen. Die Wertgrenzen für die Direktvergabe für öffentliche Auftraggeber werden erhöht. Damit können vor allem an den niedersächsischen Schulen kleinere Aufträge künftig deutlich einfacher, schneller und effizienter vergeben werden. Profitieren werden auch die niedersächsischen Kommunen.

Sobald alle Ressorts zugestimmt haben, wird die Direktauftragsgrenze entsprechend von bisher 1.000 Euro (Liefer- und Dienstleistungen) beziehungsweise 3.000 Euro (Bauleistungen) einheitlich auf 20.000 Euro angehoben. Für Schulen werden die Grenzen auf bis zu 100.000 Euro erhöht, um gerade hier noch einmal zusätzlich für Entlastung zu sorgen.

Diese Änderung ermöglicht es vor allem, kleinere Aufträge ohne die komplexen Verfahrensvorgaben einer Ausschreibung direkt und unkompliziert zu vergeben. Diese Erleichterungen kommen beispielsweise den Lehrkräften bei der Organisation und „Vergabe“ von Klassenfahrten, Schulfahrten und anderen Schulaktionen zugute.

Kultusministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Julia Willi Hamburg
hatte sich für die sehr weitgehenden Erleichterungen im Schulbereich besonders eingesetzt:

„Ich freue mich, dass wir künftig die Wertgrenze für Direktvergaben generell von 1.000 Euro auf 20.000 Euro erhöhen werden und damit schneller und einfacher werden. Gerade in Schulen stellen die Verfahren eine große Belastung und Herausforderung dar – mit Blick auf die Ganztagsschule werden die Anforderungen zunehmen. Deshalb freue ich mich, dass Wirtschaftsminister Olaf Lies auf meine Initiative zusätzlich eine Ausnahmeregelung für Schulen umsetzen wird, die deutlich darüber hinausgeht. Hierbei soll die Wertobergrenze bei 100.000 Euro liegen. Mit dieser Regelung wollen wir Schulen deutlich von ihren Verwaltungsaufgaben entlasten und beispielsweise die Organisation von Klassen- und Jahrgangsfahrten, dem Ganztag, von Festen oder Schulbuchbeschaffungen deutlich erleichtern.“

Wirtschaftsminister Olaf Lies ergänzt: „Mit der Anpassung der Wertgrenzen schaffen wir auch in den Kommunen und bei allen öffentlichen Auftraggebern eine ganz maßgebliche Entlastung. Dies hat nicht nur angesichts des Fachkräftemangels eine besondere Bedeutung. Ob bei Kommunen oder genauso unseren Landesbehörden bleibt so auch wieder mehr Zeit und Kapazität, sich auf die Kernaufgaben konzentrieren zu können.“

Quelle: 
Pressemitteilung vom 25.03.2025 - 
Entwurf einer Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes und Wertgrenzerlass

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