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Baden-Württemberg: Geänderte Wertgrenzen bei Unterschwellenvergaben
Baden-Württemberg: Geänderte Wertgrenzen bei Unterschwellenvergaben
Für Kommunen gelten unterhalb der EU-Schwellenwerte seit dem 01.01.2025 und befristet bis zum 01.10.2027 folgende Wertgrenzen (in Euro):
Liefer- und Dienstleistungen
- bis 221.000 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
- bis 221.000 Verhandlungsvergabe
- bis 100.000 Direktauftrag Bauleistungen
Bauleistungen
- bis 1.000.000 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
- bis 221.000 Freihändige Vergabe
- bis 100.000 Direktauftrag
Für Landesvergabestellen gelten unterhalb der EU-Schwellenwerte seit dem 01.10.2024 und befristet bis zum 31.12.2026 folgende Wertgrenzen (in Euro):
Liefer- und Dienstleistungen
- bis 221.000 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
- bis 221.000 Verhandlungsvergabe
- bis 100.000 Direktauftrag
Bauleistungen
- bis 50.000 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik-, Landschaftsbau, Straßenausstattung)
- bis 150.000 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau
- bis 100.000 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für alle übrigen Gewerke
- bis 10.000 Freihändige Vergabe
- bis 3.000 Direktauftrag
Eine Übersicht mit Angabe der Rechtsgrundlagen finden Sie hier.