Baden-Württemberg: Geänderte Wertgrenzen bei Unterschwellenvergaben

 

Baden-Württemberg: Geänderte Wertgrenzen bei Unterschwellenvergaben 

 

Für Kommunen gelten unterhalb der EU-Schwellenwerte seit dem 01.01.2025 und befristet bis zum 01.10.2027 folgende Wertgrenzen (in Euro):

Liefer- und Dienstleistungen

  • bis 221.000 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
  • bis 221.000 Verhandlungsvergabe
  • bis 100.000 Direktauftrag Bauleistungen  

Bauleistungen

  • bis 1.000.000 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
  • bis 221.000 Freihändige Vergabe
  • bis 100.000   Direktauftrag

Für Landesvergabestellen gelten unterhalb der EU-Schwellenwerte seit dem 01.10.2024 und befristet bis zum 31.12.2026 folgende Wertgrenzen (in Euro): 

Liefer- und Dienstleistungen     

  • bis 221.000 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
  • bis 221.000 Verhandlungsvergabe
  • bis 100.000 Direktauftrag

Bauleistungen

  • bis 50.000 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik-, Landschaftsbau, Straßenausstattung)
  • bis 150.000  Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau
  • bis 100.000  Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für alle übrigen Gewerke
  • bis 10.000   Freihändige Vergabe
  • bis 3.000   Direktauftrag

Eine Übersicht mit Angabe der Rechtsgrundlagen finden Sie hier.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Anrede
Ich erkläre meine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung. *

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.