Auslegungsrundschreiben des BMWK

Auslegungsrundschreiben des BMWK

Zu Preissteigerungen vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gibt es nun vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Auslegungsrundschreiben zu Liefer- und Dienstleistungen. Die Instrumente sind – wie schon im Baubereich – Vertragsanpassungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB und Vertragsänderungen nach § 58 BHO. Es werden Hinweise zur Anwendung von § 132 GWB gegeben. Insgesamt wird klargestellt, dass bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben Preisgleitklauseln grundsätzlich nur sehr einzelfallbezogen und nicht flächendecken angewandt werden sollten. Auf eine entsprechende Dokumentation ist dabei zu achten.

Das vollständige Rundschreiben finden Sie hier.

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