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Tariftreuegesetz: Verabschiedung durch Bundestag
Am 26.02.2026 hat der Bundestag den Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)“ zweit- und drittberaten. Im Ergebnis hat der Bundestag das Gesetz in einer gegenüber dem Regierungsentwurf geänderten und vom federführenden Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales empfohlenen Fassung angenommen (vgl. Plenarprotokoll 21/59 vom 26.02.2026).
Damit müssen Unternehmen ihren Arbeitnehmern künftig grundsätzlich, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Dies ist im „Gesetz zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und
Konzessionen des Bundes (Bundestariftreuegesetz – BTTG) geregelt. das sich in Art. 1 des Gesetzes findet.
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Am 25.02.2026 hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales den Weg für das Tariftreuegesetz freigemacht.
Die vergaberelevanten Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf resultieren vor allem aus den Ausschussberatungen und der öffentlichen Sachverständigenanhörung und betreffen folgende
Änderungen und Ergänzungen:
Anders als zunächst vorgesehen, sind Lieferleistungen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen, vgl. § 1 Abs. 1 BTTG.
Ferner wird in § 5 Abs. 1 Satz 3 BTTG klargestellt, dass tarifvertragliche Arbeitsbedingungen nur unverändert Gegenstand einer Rechtsverordnung nach § 5 BTTG werden können.
Nach § 5 Abs. 1 a) BTTG erlässt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Rechtsverordnung im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), sofern es sich um einen erstmaligen Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung nach § 5 BTTG in einer Branche handelt. Für den Erlass von Nachfolgerechtsverordnungen in derselben Branche kann das BMAS die Rechtsverordnung hingegen allein erlassen.
§ 8 Abs. 5 Satz 1 BTTG eröffnet der Prüfstelle Bundestariftreue bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Möglichkeit, das Verfahren zur elektronischen Abfrage und Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten gemäß § 108c SGB IV für die Anforderung des Nachweises über das gezahlte Arbeitsentgelt und die Anzahl der jeweils darin enthaltenen Steuer- und Sozialversicherungstage zu nutzen. Es dürfen nur solche Entgeltbescheinigungsdaten
abgefragt werden, die zur Prüfung der Tariftreue erforderlich sind. Das Verfahren nach § 108c SGB IV, das mit Art. 8 Tariftreuegesetz eingefügt wird, soll die Auftragnehmer entlasten, indem es die Vorlage von schriftlichen Entgeltbescheinigungen durch die elektronische Abfrage und Übermittlung
der maßgeblichen Entgeltbescheinigungsdaten durch die Prüfstelle ersetzt. Das Verfahren ist allerdings erst zum 01.01.2028 anwendbar, um genügend zeitlichen Vorlauf für die technische Umsetzung der Einbindung der Prüfstellen in das Datenaustauschverfahren nach § 108c SGB IV zu schaffen.
Außerdem soll die Rentenversicherung anlassbezogen die Einhaltung der Voraussetzungen des Tariftreuegesetzes überprüfen. Dies geht aus § 322 SGB VI hervor, der durch Art. 9 Tariftreuegesetz neu eingefügt wurde.
Möglicher Fortgang des Vergabebeschleunigungsgesetzes
Am 10.03.2026 hat forum vergabe eine Veranstaltung u. a. zum Vorhaben der Vergaberechtsbeschleunigung durchgeführt.
Herr Dr. Zillmann, der zuständige Referatsleiter, hat den aktuellen Stand geschildert. Es sei möglich, dass der Entwurf Ende des Monats im Bundestag beschlossen wird und im Mai dann in den Bundesrat kann. Das Inkrafttreten ist vorgesehen am 1. Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Quartals, also bei optimalem Verlauf am 01.07. oder 01.09.2026 - den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens einmal vorausgesetzt.
Das Vorhaben der Vergabebeschleunigung (vgl. zuletzt Monatsinfo 01/26, S. 3) war politisch mit dem Bundestariftreuegesetz verbunden. Mit dem BT-Beschluss über das Bundestariftreuegesetz am 26.02.2026 waren die Chancen für einen Beschluss über das Vergabebeschleunigungsgesetz gestiegen.
Quelle: forum vergabe e. V, Monatsinfo 03/2026