Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern

 

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 28/2023 vom 29.12.2023 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 18.12.2023 bekannt gemacht.

Nach Artikel 5 des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts treten außer Kraft:
- das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 07.07.2011,
- die Mindest-Stundenentgelt-Verordnung vom 07.09.2018,
- die Vergabedurchführungslandesverordnung vom 22.05.2012 und
- der Vergabeerlass vom 12.12.2018.

Gemäß der Übergangsregelung in § 19 TVgG M-V verbleibt es bis zum Erlass der dort benannten Rechtsverordnung bei der bisherigen Rechtslage. Nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern befindet sich die Rechtsverordnung aktuell in der Verbandsanhörung. 

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier auf den Seiten 934-939.

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