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SHVgVO mit höheren Wertgrenzen
Am 15.05.2026 wurden die Änderungen der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung (SHVgVO) im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Damit gelten künftig deutlich höhere Wertgrenzen für öffentliche Vergaben im Land Schleswig-Holstein.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Bauleistungen (VOB/A)
-> Direktaufträge jetzt bis 100.000 € möglich (bisher lag die Wertgrenze bei 10.000 €) sowie für einzelne Fachlose bis zum addierten Wert des Einzelloses von max. 100.000 €
-> Freihändige Vergaben jetzt bis zu einem Gesamtauftragswert von 1.000.000 € zulässig (bisher lag die Wertgrenze bei 150.000 €) sowie für einzelne Fachlose bis zum addierten Wert der Einzellose von 1.000.000 € als auch für jedes Fachlos bis zu einem Einzelauftragswert in Höhe von 250.000 € bei Aufträgen über 1.000.000 €
Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)
-> Direktaufträge jetzt bis 50.000 € zulässig (bisher lag die Wertgrenze bei 5.000 €) sowie für einzelne Fachlose bis zu einem addierten Wert von 50.000 €
-> Verhandlungsvergabe bis zu einem Gesamtauftragswert von 150.000 € sowie für einzelne Fachlose bis zu einem addierten Wert von 50.000 €
-> Die Regelung gilt auch für freiberufliche Leistungen und Leistungen nach § 50 UVgO
Eine aktualisierte Wertgrenzenübersicht sowie Vergabeschemen für Bauleistungen und Liefer-/DL stellen wir ab nächster Woche auf unserer Website zur Verfügung.
Außerdem können Auftraggeber Bieterlisten zur Auswahl geeigneter Unternehmen in Vergabeverfahren führen, sofern diese auf objektiven, nichtdiskriminierenden Kriterien beruhen und Transparenz sowie Gleichbehandlung gewährleistet sind. Besonders Präqualifizierungssysteme bleiben eine zulässige Grundlage für die Führung und Nutzung von Bieterlisten.
Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein
Ihre Ansprechpartnerin:
Sabine Tauber, Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, tauber@abst-sh.de , 0431 9865144