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NRW plant Tarifgesetz
Aufträge des Landes NRW sollen künftig nur an Auftragnehmer vergeben werden, die sich verpflichten, mindestens die in den jeweiligen Branchentarifverträgen festgelegten Entgelte zu zahlen. Die neuen Regelungen sollen für alle Vergaben des Landes sowie der unter Aufsicht des Landes stehenden Körperschaften anwendbar sein und ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro für Dienstleistungen und 100.000 Euro für Bauleistungen, nicht aber für eine Lieferungen gelten. Die konkrete Höhe der Mindestentgelte soll für die betroffenen Branchen durch Rechtsverordnung festgelegt werden.
Quelle: Tarifentgeltsicherungsgesetz bei Aufträgen des Landes: Beschäftigte angemessen entlohnen und tariflich zahlende Betriebe stärken | Mit Menschen für Menschen.
Ihr Ansprechpartner:
Sebastian Greif, Tel. 02151 635 410; sebastian.greif@mittlerer-niederrhein.ihk.de