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Nordrhein-Westfalen: § 75a GO NRW löst Vergabegrundsätze ab
Am 01.01.2026 entfallen die kommunalen Vergabegrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen. Dafür treten die Regelungen des § 75a der Gemeindeordnung mit den Grundsätzen wie Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit sowie Gleichbehandlung und Transparenz in Kraft. In der Broschüre „Kommunale Vergaben im Land Nordrhein-Westfalen“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalens, werden die Grundsätze näher erläutert. Außerdem enthält sie Hinweise zu möglichen Gestaltungsmöglichkeiten und praktische Anwendungstipps. Die Broschüre erhalten Sie über den Link: § 75a GO NRW löst Vergabegrundsätze ab | Vergabe.NRW
Ihr Ansprechpartner:
Sebastian Greif, 02151 635410, Sebastian.greif@mittlerer-niederrhein.ihk.de