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Neue Verordnung zu Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen
MinArbV M-V
Am 30. Mai 2025 wurde die Verordnung über die Mindestarbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (MinArbV M-V) bekannt gemacht. Sie konkretisiert das Tariftreue- und Vergabegesetz M-V und legt verbindliche arbeitsrechtliche Mindeststandards für öffentliche Aufträge fest. Unternehmen und öffentliche Auftraggeber sind ab sofort zur Beachtung dieser Vorgaben verpflichtet.
Kernpunkte der Verordnung:
🔹 Repräsentative Tarifverträge im ÖPNV:
Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wurden zahlreiche Tarifverträge mit der EVG und GDL – u. a. für Unternehmen des DB-Konzerns und die ODEG – als repräsentativ anerkannt. Für den sonstigen ÖPNV gilt der TV-N Mecklenburg-Vorpommern (ver.di/KAV).
🔹 Branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen:
Für öffentliche Aufträge in folgenden Branchen sind die jeweiligen Tarifbedingungen verbindlich einzuhalten:
- Baugewerbe
- Gebäudereinigung
- Metall- und Elektroindustrie
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
- IT-Dienstleistungen
- Umweltschutz und Industrieservice
Die relevanten Inhalte dieser Branchentarifverträge sind im Anhang der Verordnung aufgelistet.
🔹 Vergaberechtlicher Mindestlohn:
Der verbindliche Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beträgt 13,98 € brutto pro Stunde.
🔹 Weitere Vorgaben zur Anwendung:
- Eingruppierung erfolgt anhand der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
- Sonderzahlungen sind zum 1. Dezember fällig.
- Teilzeitkräfte haben Anspruch auf anteilige Leistungen.
- Bei unklarer Tätigkeitseinstufung ist die höhere Entgeltgruppe maßgeblich.
🔹 Übergangsregelung:
Bereits laufende Vergabeverfahren bleiben von der neuen Verordnung unberührt.
Wichtig für Unternehmen und Vergabestellen:
Die neuen Vorgaben sind verbindlich bei der Ausführung öffentlicher Aufträge im Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Einhaltung ist zu dokumentieren und wird kontrolliert. Eine Missachtung kann zum Ausschluss von Vergabeverfahren führen.
👉 Die vollständige Verordnung und die zugehörigen Tarifverträge finden Sie hier und künftig auf der Webseite des Wirtschaftsministerium MV unter Öffentliches Auftragswesen - Regierungsportal M-V.