Neue Verordnung zu Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen

MinArbV M-V

 

Am 30. Mai 2025 wurde die Verordnung über die Mindestarbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (MinArbV M-V) bekannt gemacht. Sie konkretisiert das Tariftreue- und Vergabegesetz M-V und legt verbindliche arbeitsrechtliche Mindeststandards für öffentliche Aufträge fest. Unternehmen und öffentliche Auftraggeber sind ab sofort zur Beachtung dieser Vorgaben verpflichtet.

Kernpunkte der Verordnung:

🔹 Repräsentative Tarifverträge im ÖPNV:
Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wurden zahlreiche Tarifverträge mit der EVG und GDL – u.a. für Unternehmen des DB-Konzerns und die ODEG als repräsentativ anerkannt. Für den sonstigen ÖPNV gilt der TV-N Mecklenburg-Vorpommern (ver.di/KAV).

🔹 Branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen:
Für öffentliche Aufträge in folgenden Branchen sind die jeweiligen Tarifbedingungen verbindlich einzuhalten:

  • Baugewerbe
  • Gebäudereinigung
  • Metall- und Elektroindustrie
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe
  • IT-Dienstleistungen
  • Umweltschutz und Industrieservice

Die relevanten Inhalte dieser Branchentarifverträge sind im Anhang der Verordnung aufgelistet.

🔹 Vergaberechtlicher Mindestlohn:
Der verbindliche Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beträgt 13,98 € brutto pro Stunde.

🔹 Weitere Vorgaben zur Anwendung:

  • Eingruppierung erfolgt anhand der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
  • Sonderzahlungen sind zum 1. Dezember fällig.
  • Teilzeitkräfte haben Anspruch auf anteilige Leistungen.
  • Bei unklarer Tätigkeitseinstufung ist die höhere Entgeltgruppe maßgeblich.

🔹 Übergangsregelung:
Bereits laufende Vergabeverfahren bleiben von der neuen Verordnung unberührt.

Wichtig für Unternehmen und Vergabestellen:

Die neuen Vorgaben sind verbindlich bei der Ausführung öffentlicher Aufträge im Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Einhaltung ist zu dokumentieren und wird kontrolliert. Eine Missachtung kann zum Ausschluss von Vergabeverfahren führen.

👉 Die vollständige Verordnung und die zugehörigen Tarifverträge finden Sie hier und künftig auf der Webseite des Wirtschaftsministerium MV unter Öffentliches Auftragswesen - Regierungsportal M-V.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Anrede
Ich erkläre meine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung. *

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.