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Neue Vergabeerleichterungen für Sicherheitsbehörden ab 1. Juli 2026
Bund beschleunigt Beschaffungen für innere Sicherheit, Zivilschutz und Katastrophenschutz
Mit neuen Verwaltungsvorschriften schafft die Bundesregierung ab 1. Juli 2026 weitreichende Vergabeerleichterungen für Sicherheitsbehörden des Bundes. Ziel ist es, Beschaffungsvorgänge angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage deutlich zu beschleunigen und die Vergabestellen zu entlasten. Die Regelungen gelten für Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge, die unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder nachrichtendienstlichen Zwecken dienen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Direktaufträge für Liefer- und Dienstleistungen bis zu den EU-Schwellenwerten
Für Liefer- und Dienstleistungen können Sicherheitsbehörden künftig Direktaufträge bis zu den jeweils geltenden EU-Schwellenwerten vergeben. Ein förmliches Vergabeverfahren ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Die übrigen Voraussetzungen der Unterschwellenvergabeordnung bleiben jedoch bestehen.
Mehr Flexibilität bei Bauleistungen
Auch bei Bauleistungen werden die Vergabemöglichkeiten erweitert. Öffentliche Auftraggeber können künftig zwischen öffentlicher Ausschreibung, beschränkter Ausschreibung (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) und freihändiger Vergabe wählen. Darüber hinaus sind Direktaufträge bis zu einem Nettoauftragswert von 1 Mio. Euro zulässig.
Für welche Behörden gelten die Erleichterungen?
Die Regelungen gelten unter anderem für:
- den Bundesnachrichtendienst (BND),
- das Bundeskriminalamt (BKA),
- das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV),
- die Bundespolizei,
- das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI),
- das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK),
- die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW),
- die Zollverwaltung sowie weitere Bundesbehörden mit Sicherheitsaufgaben.
Vergaberechtliche Grundsätze bleiben bestehen
Trotz der erweiterten Handlungsspielräume gelten weiterhin die Grundprinzipien des Vergaberechts. Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind ebenso zu beachten wie die Vorgaben zur Korruptionsprävention und – bei grenzüberschreitendem Interesse – die europarechtlichen Grundsätze.
Fazit
Mit den neuen Verwaltungsvorschriften erweitert der Bund die bereits für die Bundeswehr geltenden Beschleunigungsmaßnahmen auf zentrale Sicherheitsbehörden. Die neuen Wertgrenzen und flexibleren Vergabeverfahren sollen dazu beitragen, sicherheitsrelevante Beschaffungen schneller und effizienter umzusetzen. Die Regelungen gelten ab 1. Juli 2026 und sind bis zum 31. Dezember 2035 befristet.