Mindestarbeitsbedingungen im Land angepasst

Mindestarbeitsbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern aktualisiert

 

Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern vom 30. März 2026 wurde die Erste Verordnung zur Änderung der Mindestarbeitsbedingungenverordnung bekannt gemacht. Die Änderungen betreffen insbesondere Unternehmen, die sich an öffentlichen Vergabeverfahren im Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligen.

Aktualisierung der tariflichen Grundlagen

Die Landesregierung hat die Mindestarbeitsbedingungen an die aktuelle Tarifentwicklung im Mobilitäts- und Verkehrssektor angepasst. In die Verordnung wurden neue beziehungsweise aktualisierte Tarifverträge zwischen dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV MOVE) sowie den Gewerkschaften EVG und GDL aufgenommen.

Damit soll sichergestellt werden, dass bei öffentlichen Aufträgen einheitliche und nachvollziehbare Arbeitsbedingungen gelten.

Repräsentativer Tarifvertrag im öffentlichen Nahverkehr

Für den sonstigen öffentlichen Personennahverkehr bleibt der Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Mecklenburg-Vorpommern (TV-N M-V) in aktualisierter Fassung als repräsentativer Tarifvertrag maßgeblich. Dieser ist bei entsprechenden Vergaben weiterhin verbindlich zu berücksichtigen.

Anhebung des Mindeststundenentgelts

Eine wesentliche Änderung ist die Anpassung des vergaberechtlichen Mindeststundenentgelts. Dieses erhöht sich von bislang 13,98 Euro auf 14,68 Euro.

Die neuen Werte sind künftig bei öffentlichen Aufträgen anzuwenden, die unter das Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern fallen.

Hinweise für Unternehmen und Vergabestellen

Unternehmen sollten prüfen, ob laufende Kalkulationen, Angebote und interne Vergabeprozesse an die neuen Vorgaben angepasst werden müssen. Öffentliche Auftraggeber sind gehalten, die aktualisierten Mindestarbeitsbedingungen in zukünftigen Ausschreibungen zu berücksichtigen.

 

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