Leitlinien zur Verordnung über drittstaatliche Subventionen veröffentlicht

Die EU-Kommission hat am 09.01.2026 Leitlinien zur Verordnung über drittstaatliche Subventionen veröffentlicht. Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen ist seit dem 12.07.2023 in Anwendung und hat den Zweck, zu verhindern, dass drittstaatliche Subventionen den EU-Binnenmarkt verzerren. 

 

Mit den Leitlinien kommt die Kommission ihrer Verpflichtung nach, spätestens bis zum 13.01.2026 Erläuterungen in Bezug auf relevanten Regelungen der Verordnung über drittstaatliche Subventionen zu veröffentlichen. 

 

Die Leitlinien liefern einen Auslegungsrahmen und Hinweise, wie die Kommission die Verordnung praktisch umsetzen will. Beschrieben wird die Methodik der Kommission für die Prüfung von Wett-bewerbsverzerrungen, die Identifizierung unangemessen vorteilhafter Angebote in Vergabeverfahren, die Anwendung des Abwägungstests – negative Wirkungen einer Subvention gegen positive Wirkungen –  sowie den Einsatz der Call-in-Befugnisse in Fällen unterhalb der Anmeldeschwellen.

Ihr Ansprechpartner:
Steffen Müller, Tel. 089 5116-3172, muellers@abz-bayern.de

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