EU-Schwellenwerte 2026/2027 angepasst

Anpassung der EU-Schwellenwerte zum 01.01.2026


Die Änderung der Schwellenwerte erfolgt auf Grundlage des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement – GPA).

In einem Rhythmus vom 24 Monaten werden die EU-Schwellenwerte überprüft und angepasst. Die turnusmäßigen Anpassung sind notwendig, da die Festlegungen im GPA auf einer künstlich geschaffenen Währungseinheit beruhen, sogenannten Sonderziehungsrechten.

Da für diese kein fester Wechselkurs im Verhältnis zum Euro festgeschrieben wurde, sind die Werte der Sonderziehungsrechte entsprechend der Wechselkursschwankungen von der EU-Kommission im Zweijahresrhythmus neu zu berechnen.

 

EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026 (Klassische Vergaben)

Bauleistungen                                                       5.404.000 €      bisher 5.538.000 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(obere und oberste Bundesbehörden)       140.000 €      bisher    143.000 €
Liefer- und Dienstleistungen
(alle übrigen öffentlichen Auftraggeber)   216.000 €      bisher    221.000 €

EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026
(Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit)


Bauleistungen                                                        5.404.000 €     bisher 5.538.000 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(obere und oberste Bundesbehörden)         432.000 €     bisher    443.000 €

EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026 (Konzessionen)

Konzessionen                                                         5.404.000 €      bisher 5.538.000 €

 

Der Schwellenwert für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen wird nicht angepasst und beträgt weiterhin 750.000 €.

 

Quellen

Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 der Kommission vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für öffentliche Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe für die Jahre 2026-2027

Delegierte Verordnung (EU) 2025/2151 der Kommission vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Konzessionen für die Jahre 2026-2027

Delegierte Verordnung (EU) 2025/2150 der Kommission vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe für die Jahre 2026-2027

 

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