EU-Praxis-Check Vergaberecht: Bayern bringt Reformimpulse ein

Wie kann das europäische Vergaberecht einfacher und flexibler werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich der EU-Praxis-Check zur Reform des EU-Vergaberechts, zu dem der Beauftragte für Bürokratieabbau, Walter Nussel, MdL, am 12.06.2026 in die IHK München und Oberbayern eingeladen hatte.

Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission, Bundes- und Landesministerien, Kommunen, Verbänden und Unternehmen wurden Erfahrungen aus dem Alltag mit dem Vergaberecht diskutiert. Auch das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. (ABZ) war Teil des Austauschs, brachte sich aktiv in die Diskussion ein und übermittelte ein Statement der Deutschen Industrie- und Handelskammer mit den Kernbotschaften der Wirtschaft: 

  • Vereinfachung und Praxistauglichkeit müssen im Mittelpunkt der Reform stehen 
  • Sicherung der besseren Beteiligung von KMUs und mehr Wettbewerb 
  • Fokus auf wirtschaftliche Effizienz und keine Überfrachtung mit politischen Zielen

In den Impulsvorträgen und der anschließenden Diskussion wurde deutliche, dass das bestehende EU‑Vergaberecht in vielen Bereichen mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden ist. Komplexe Verfahren, umfangreiche Nachweispflichten und unterschiedliche Auslegungen erschweren die Anwendung und binden Ressourcen, die an anderer Stelle dringend gebraucht werden.

Schwerpunkte der Diskussion waren:

Strategische Ziele im Vergaberecht

Mehrere Teilnehmer sprachen sich dafür aus, bestehende Spielräume beizubehalten, jedoch keine weiteren verpflichtenden Kriterien einzuführen. Zusätzliche Vorgaben führen in der praktischen Anwendung häufig zu mehr Prüf- und Dokumentationsaufwand, längeren Verfahren und größerer Komplexität.

Kommunale Zusammenarbeit und Inhouse-Vergaben

Die bestehenden Regelungen werden vielfach als komplex und rechtlich unsicher wahrgenommen. Aus kommunaler Sicht sollten Kooperationen zwischen öffentlichen Stellen erleichtert werden. Zudem braucht es klarere und verständlichere rechtliche Anforderungen, damit bestehende Unsicherheiten abgebaut werden können. Gerade in föderalen Strukturen wie Deutschland führen die aktuellen Vorgaben teilweise zu erheblichem Mehraufwand.

Berücksichtigung des Mittelstandes

Besonderes Anliegen war die stärkere Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen. Für viele Unternehmen sind bürokratische Hürden, komplexe Verfahren und umfangreiche Nachweispflichten weiterhin ein erhebliches Zugangshindernis. Damit mehr KMU und Start-ups an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können, braucht es gezielte Erleichterungen. Dazu gehören angemessene Eignungskriterien, weniger aufwendige Nachweise und einfachere Verfahren. So lässt sich der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern und zugleich der Wettbewerb stärken.

Digitalisierung 

Auch die Digitalisierung des Vergabewesens kann einen wichtigen Beitrag zu effizienteren Verfahren leisten. Sie führt jedoch nur dann zu echter Entlastung, wenn die zugrunde liegenden Abläufe zuvor vereinfacht werden. Werden komplizierte Verfahren lediglich digital abgebildet oder kommen zusätzliche Meldepflichten hinzu, entstehen neue Belastungen. Deshalb sollte der Grundsatz lauten, zuerst die Verfahren zu vereinfachen und digitale Lösungen anschließend gezielt einzusetzen

Fazit: Praxistauglichkeit als zentraler Maßstab für Reformen

Der EU-Praxis-Check hat gezeigt, wie wichtig der Blick aus dem Vollzug für eine wirksame Reform des Vergaberechts ist. Regeln werden nur dann akzeptiert und erfolgreich angewendet, wenn sie im Alltag funktionieren.

Die in München erarbeiteten Ergebnisse sollen nun in den weiteren Reformprozess einfließen. Sie werden insbesondere gegenüber der Europäischen Kommission, auf europäischer politischer Ebene und im Austausch mit anderen Mitgliedstaaten eingebracht.

Damit leistet Bayern einen konkreten Beitrag zu einer praxisnahen Weiterentwicklung des EU‑Vergaberechts. Ziel ist ein Rechtsrahmen, der Verfahren einfacher macht, Verwaltung und Wirtschaft entlastet und öffentliche Investitionen erleichtert.

 

Quelle: Beauftragter für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Anrede
Ich erkläre meine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung. *

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.