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Bundesregierung beschließt weitere Vereinfachungen für die öffentliche Beschaffung
Die Bundesregierung hat drei neue Verwaltungsvorschriften beschlossen, die zeitgleich mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz am 01.07.2026 in Kraft treten. Diese sollen Beschaffungen auf Bundesebene spürbar entbürokratisieren. Die Neuerungen erleichtern die Vergabe an Startups, etablieren die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb als Regelfall und stärken die Beschaffungskompetenzen der Sicherheitsbehörden.
Mehr Chancen für Startups im öffentlichen Auftragswesen
Ein Schwerpunkt der Neuregelungen liegt auf der stärkeren Einbindung von Startups in die öffentliche Beschaffung. Künftig können Bundesbehörden Direktaufträge bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro an Startups vergeben, sofern diese nicht älter als vier Jahre sind. Damit wird eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Für Startups in den ersten acht Jahren nach ihrer Gründung ist eine weitere Erleichterung vorgesehen: Bis zu den EU-Schwellenwerten für Liefer- und Dienstleistungen kann eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Unternehmen durchgeführt werden. Auftraggeber erhalten damit die Möglichkeit, innovative Unternehmen unmittelbar anzusprechen und Aufträge bilateral auszuhandeln.
Verhandlungsvergabe wird zum Regelfall im Unterschwellenbereich
Die Bundesregierung stärkt zudem die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb als besonders einfaches und bürokratiearmes Verfahren. Künftig kann diese Verfahrensart im Unterschwellenbereich bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro ohne besondere Voraussetzungen genutzt werden. Auftraggeber müssen dabei lediglich mindestens drei Angebote einholen und können die Angebotsbedingungen flexibel verhandeln.
Beschaffungsbeschleunigung für Sicherheitsbehörden
Auch Sicherheitsbehörden des Bundes profitieren von den neuen Regelungen. Die bereits 2025 für die Bundeswehr eingeführten Erleichterungen werden nun auf Einrichtungen der zivilen Sicherheit, der inneren Sicherheit, des Katastrophenschutzes (Verfassungsschutz, Bundespolizei, Technisches Hilfswerk) sowie auf Nachrichtendienste übertragen. Ziel ist es, sicherheitsrelevante Beschaffungen angesichts der aktuellen geopolitischen Herausforderungen schneller und effizienter durchführen zu können. Hierzu zählt insbesondere die Anhebung der Direktauftragsgrenzen bis an die EU-Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen. Für Bauleistungen wird eine neue Direktauftragsgrenze von einer Million Euro eingeführt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zugleich angekündigt, die Reform der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) voranzutreiben und hierzu einen Entwurf vorzulegen. Auf europäischer Ebene will sich das Ministerium bei der anstehenden Reform der EU-Vergaberichtlinien für deren grundlegende Vereinfachung einsetzen.
Die Verwaltungsvorschriften finden Sie im Bundesanzeiger:
- Bekanntmachung der Abweichenden Verwaltungsvorschriften zu Erleichterungen für Start-ups in der öffentlichen Beschaffung
- Bekanntmachung der Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Nutzung von Verhandlungsvergaben auf Bundesebene
- Bekanntmachung der Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Deckung der Bedarfe von Sicherheitsbehörden bei Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen, welche unmittelbar der Zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder nachrichtendienstlichen Zwecken dienen