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Brandenburg
Einführung des Best-Bieter-Prinzips für nationale Vergabeverfahren geplant
Zukünftig soll bei öffentlichen Auftragsvergaben im Land Brandenburg das sogenannte Best-Bieter-Prinzip Anwendung finden. Darüber informierte Wirtschaftsminister Daniel Keller am 20.02.2026 in der Sitzung des Sonderausschusses Bürokratieabbau des Landtages Brandenburg.
Das Wirtschaftsministerium habe im November 2025 einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet. Nunmehr habe man sich mit dem Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) sowie mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) auf eine zeitnahe Einführung verständigt.
Wirtschaftsminister Keller erklärte: „Nach der Anhebung der Wertgrenzen für Direktaufträge auf 100.000 Euro liefern wir mit der Einführung des Best-Bieter-Prinzips den nächsten Meilenstein zur Vereinfachung des Vergaberechts. Damit stellen wir öffentliche Vergabeverfahren ein Stück weit vom Kopf auf die Füße.
Das Best-Bieter-Prinzip sieht vor, dass soweit möglich nur noch der zu erwartende erfolgreiche Bieter seine Eignung nachweisen muss. Damit werden Unternehmen in Vergabeverfahren von der generellen Vorlage von Nachweisen und entsprechenden Unterlagen entlastet. Das ist ein deutlicher Bürokratieabbau und verhindert sowohl die Einreichung als auch die Prüfung letztendlich nicht benötigter Dokumente. Nicht zuletzt fällt damit auch eine Hürde weg, die gerade ortsansässige kleinere und mittlere Unternehmen mitunter von der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren abgeschreckt hat. Ich danke Finanzminister Robert Crumbach und Kommunalminister René Wilke für ihre Zustimmung.“
Jens Warnken, Präsident der Industrie- und Handelskammer Cottbus, für die Landesarbeits-gemeinschaft der Brandenburger IHKs:
„Für die mehrheitliche klein- und mittelständische Wirtschaft in Brandenburg ist die Einigung auf die zeitnahe Einführung eines Best-Bieter-Prinzips bei öffentlichen Vergaben eine gute Botschaft. So obliegt es öffentlichen Auftraggebern künftig selbst zu entscheiden, an welcher Stelle im Vergabe-prozess sie die Eignung eines Bieters prüfen und bewerten.
Die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind damit nur noch von dem Bieter vorzulegen, der den Zuschlag erhalten soll. Damit wird der bürokratische Aufwand für alle bietenden Unternehmen minimiert. Dieser Vorstoß ist ein hilfreicher Schritt für mehr Entbürokratisierung in unserem Land und wird von den brandenburgischen Industrie- und Handelskammern ausdrücklich begrüßt.“
Hintergrund:
Der Bund plant ebenfalls die Einführung des Best-Bieter-Prinzips. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, wird das Land Brandenburg jedoch nicht abwarten, bis der Bund die entsprechenden Novellierungen abgeschlossen hat, sondern bereits jetzt die Unternehmen bei Vergaben des Landes und der Kommunen entlasten.
Das MWAEK hat daher einen Entwurf für einen Erlass erarbeitet und dem MdFE sowie dem MIK zur Verfügung gestellt. Damit können die entsprechend notwendigen Anpassungen an den Verwaltungs-vorschriften zu § 55 LHO sowie an der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung vorgenommen werden. MdFE und MIK haben bereits ihre Zustimmung signalisiert. Ein zeitnaher Erlass wird daher angestrebt.
Quelle: Pressemitteilung des MWAEK vom 20.02.2026
Ihre Ansprechpartnerin:
Petra Bachmann, petra.bachmann@abst-brandenburg.de, 0331 95 12 90 95