Anhebung vergaberechtlicher Mindestlohn

 

 

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Mindestarbeitsbedingungenverordnung wird der bislang geltende vergaberechtliche Mindestlohn von 14,68 Euro auf 15,27 Euro je Stunde angehoben.

Die Änderung wurde am 31. August 2026 durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern erlassen und tritt zum 1. Oktober 2026 in Kraft.

 

Ihr Ansprechpartner:
Lars Wiedemann, wiedemann@abst-mv.de, 0385 61738110

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