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Änderung des Lieferkettengesetzes
Änderung des Lieferkettengesetzes – Abschaffung Berichtspflicht für Unternehmen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen. Kernpunkt des Entwurfs ist die Abschaffung der Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Damit sollen die Unternehmen von Bürokratie entlastet werden, gleichzeitig wird sichergestellt, dass Bußgelder nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verhängt werden. Die Regierung setzt mit der Abschaffung ein Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Das Lieferkettengesetz soll mit den geplanten Änderungen gelten, bis die derzeit auf EU-Ebene verhandelte Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in nationales Recht umgesetzt ist.
Der Gesetzesentwurf wird jetzt dem Bundesrat vorgelegt und anschließend im Bundestag behandelt.
Ihr Ansprechpartner:
Steffen Müller, Tel. 089 5116-3172, muellers@abz-bayern.de