Abschluss Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien

Nach fast 20-jährigen Verhandlungen mit zeitweiligen Unterbrechungen haben die Europäische Union (EU) und Indien am 27.01.2026 ein umfassendes Freihandelsabkommen vereinbart. 

 

Das Abkommen zielt darauf ab, Zölle und Handelshürden zu senken, den Marktzugang zu erleichtern und die bilateralen Wirtschaftsverflechtungen zu vertiefen. Nach Angaben der EU-Kommission sollen über 96 % der EU-Warenexporte nach Indien künftig von reduzierten oder entfallenden Zöllen pro-fitieren. Neben dem gegenseitigen verbesserten Marktzugang für Waren wurden auch Erleichterungen im Zugang für den Bereich der Dienstleistungen vereinbart.

 

Bevor das Freihandelsabkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und dem indischen Parlament ratifiziert werden.

 

Ihr Ansprechpartner:
Steffen Müller, Tel. 089 5116-3172, muellers@abz-bayern.de

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