AUFTRAGSBERATUNGSSTELLE MECKLENBURG-VORPOMMERN

Info & Recht

Das Vergaberecht ist ein europäisches Recht, welches durch Gesetze und Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt wird

Aktuelles

Da auch das Vergaberecht einer ständigen Rechtsfortbildung und damit Änderungen unterliegt, haben wir alle maßgeblichen Texte für Sie verlinkt.

Zudem informieren wir Sie hier über alle aktuellen Themen des Vergaberechts und veröffentlichen unseren monatlichen Newsletter. 

Anpassung der EU-Schwellenwerte zum 01.01.2022

 

In einem Rhythmus vom 24 Monaten werden die EU-Schwellenwerte überprüft und angepasst. Die turnusmäßigen Anpassung sind notwendig, da die Festlegungen im GPA auf einer künstlich geschaffenen Währungseinheit beruhen, sogenannten Sonderziehungsrechten.

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Vergabe-Mindestlohn steigt auf 10,55 €

 

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 24.08.2021 die turnusmäßige Erhöhung des Vergabe-Mindestlohnes beschlossen. Das Mindest-Stundenentgelt, welches Arbeitnehmern bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern zu gewähren ist, wird von derzeit 10,35 € auf 10,55 € angehoben. Der neue Vergabe-Mindestlohn gilt ab dem 01.10.2021 für die Dauer von 12 Monaten.

Der Vergabemindestlohn ist bereits jetzt bei der Kalkulation von Angeboten zu berücksichtigen, soweit die Ausführung des öffentlichen Auftrags ab dem 01.10.2021 erfolgt.

Erlass über die Verwendung von Stoffpreisgleitklauseln

Zur Vermeidung von Nachteilen für Auftragnehmer besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel. Vereinfacht ausgedrückt können einzelne Rohstoffe oder Güter zum Tagespreis gehandelt werden.

Das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern haben eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift erlassen, den Erlass über die Verwendung von Stoffpreisgleitklauseln bei öffentlichen Aufträgen zu Baumaßnahmen der staatlichen und kommunalen Hochbauverwaltung vom 31.08.2021. Der Stoffpreisgleitklauselerlass Hochbau – StGEHB M-V – regelt den Umgang mit dem Medium der Stoffpreisgleitklausel für neue Vergabeverfahren, laufende Vergabeverfahren und bestehende Verträge. Der Erlass ist vorerst gültig bis zum 31.12.2023.

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Erlass anlässlich der aktuellen Lieferengpässe und Stoffpreisänderungen

 

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat angesichts der aktuell drastisch steigenden Preise und  Lieferengpässe bei verschiedenen Baustoffen (wie z. B. Holz, Kunststoffe und Stahl) am 21.05.2021einen Erlass an die Bauverwaltungen in den Ländern übersandt, der für die Bundesverwaltung Anwendung findet.

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Fehmarnbelt-Tunnel

Themen:
  • Ausschreibungsregeln in Dänemark
  • Zulieferer beim Bau des Fehmarnbelt-Tunnels werden
  • Ausschreibung für technische Anlagen über 750 Millionen Euro gestartet

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Rechtliche Grundlagen

Primärrechtsschutz

Dieser gilt bei Vergabeverfahren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Das Bundeskartellamt hat ausführliche Informationen zu diesem Thema bereitgestellt. Die können dem Informationsblatt des Bundeskartellamtes zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge entnommen werden. Für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist abweichend von III. Pkt. 2 zu berücksichtigen, dass die Vergabekammern Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern zuständig sind (§ 159 GWB).

Nachprüfungsanträge sind jeweils zu richten an die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Sekundärrechtsschutz

Dieser gilt bei nationalen Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte und bietet die Möglichkeit, nach Zuschlagserteilung eine Schadensersatzklage vor dem zuständigen Zivilgericht zu erheben.
Des Weiteren kann die Überprüfung der rechtskonformen Vergabe öffentlicher Aufträge durch die ordentlichen Gerichte im Wege einstweiliger Verfügungsverfahren (§§ 935 ff. ZPO) erfolgen. 
Davon unabhängig haben Bieter und Bewerber die Möglichkeit, sich an die übergeordneten Rechts- und Fachaufsichtsbehörden zu wenden (z.B. die Kommunalaufsicht). Die Beschwerde stellt eine Anregung zum Tätigwerden von Amts wegen dar und ist keine eigentliche Form des Rechtsschutzes. Einen Anspruch auf ein Tätigwerden der Aufsichtsbehörde hat der Beschwerdeführer nicht, trägt aber auch kein Kostenrisiko.

Nachprüfungsstellen:

Für Gemeinden, Ämter u. Städte: Landrat des jeweiligen Landkreises

Für Kreisfreie Städte und Landkreise: Ministerium für Inneres und Europa M-V (Referat 330)

Straßenbau: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V

der staatlichen Hochbauverwaltung: Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes M-V
 

Unsere Leistungen

Als Dienstleistungseinrichtung der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern informieren und beraten wir Unternehmen und Auftraggeber kostenfrei rund um das deutsche und europäische öffentliche Auftragswesen. Wir unterstützen Unternehmen bei der Erkundung der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie der Teilnahme an Vergabeverfahren. Auftraggeber unterstützen wir bei der Suche nach geeigneten Bietern und Bewerbern sowie der vergaberechtskonformen Ausschreibung.
Zur Professionalisierung der öffentlichen Vergabe führen wir für Unternehmen und Auftraggeber Seminare, Schulungen und Informationsveranstaltungen durch.

Als PQ-Nord Servicestelle präqualifizieren wir Unternehmen zur Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und führen daneben das regionale Unternehmer- und Lieferanten-Verzeichnis Mecklenburg-Vorpommern (ULV-MV).

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