
Die
Verwaltungsvorschrift
zur "Anwendung der Neufassungen der Vergabe- und Vertragsordnung
für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und der Vergabe- und Vertragsordnung
für Leistungen Teil A (VOL/A)" wurde im Amtsblatt für
Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 32, am 09.10.2010 veröffentlicht und
somit sind die
neuen Vergabeordnungen VOB/A und VOL/A ab
Dienstag, dem 10.08.2010 auch landesweit unterhalb der EG-Schwellenwerte
anzuwenden. Alle aktuellen Vergabevorschriften finden Sie hier....
Nach
Inkraftsetzung der Vergabeverordnung (VgV) informiert Sie unser Informationsbrief
Auftragswesen Aktuell vom 22.07.2010 u.a. darüber,
ob und wie die neugefassten Vergabeordnungen (VOB, VOL) in den einzelnen
Bundesländern eingeführt wurden.
In
einem Schreiben des Innenministeriums an die Bürgermeister Amtsvorsteher,
Landräte ... von Mecklenburg-Vorpommern wurde verfügt, dass
für alle Auftragsvergaben ab dem 11. Juni
2010 die Neufassungen der Vergabeordnungen
anzuwenden sind. Das Schreiben vom 10. Juni 2010 finden Sie hier
...
Wir
laden Sie herzlich ein. Mit diesem Link erhalten Sie eine Übersicht
zu den nächsten Seminarterminen im 2. Halbjahr
2010. Den vollständigen Einladungstext mit Anmeldeformular zu den
Seminaren im Monat September 2010 finden Sie
hier...
Am
10.06.2010 wurden die Änderungen der "Verordnung über
die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung
(VgV) " und zur Sektorenverordnung im Bundesgesetzblatt
(BGBl. I Nr. 30, S. 274) veröffentlicht. Damit sind ab dem 11.
Juni 2010 für Vergabeverfahren mit einem Auftragswert
oberhalb der EG- Schwellenwerte die Neufassungen
der Vergabe- und Vertragsordnungen VOL, VOB und VOF -jeweils
in den Ausgaben von 2009- zur Anwendung freigegeben.
Das
Projekt "Feste Fehmarnbeltquerung" zwischen
Deutschland und Dänemark wird zurzeit intensiv beplant. Allerdings
ist die Entscheidung für eine Tunnel- oder Brückenlösung
noch nicht gefällt. Wir werden Sie hierzu...
stets aktuell informieren.
Achtung
- die gesenkten
Schwellenwerte in der Europäischen Gemeinschaft von
193.000 € bei Liefer- und Dienstleistungen sowie
4.845.000 € im Bereich der Bauleistungen sind bereits
seit dem 01.01.2010 verbindlich anzuwenden.
Der
Betrieb für Bau- und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL
M-V) hat am 25. Januar 2010 eine Zentrale Vergabestelle (ZVS)
am Standort Rostock eingerichtet. Damit werden künftig die Angebotsöffnungen
(Submissionstermine) aller Ausschreibungen des BBL M-V nur noch in Rostock
stattfinden. Den Text des Informationsschreibens finden Sie hier...
Präqualifizierung
von Unternehmen - PQ-Nord-Servicestelle
Präqualifizierung ist die einem Vergabeverfahren
vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung von Einzelnachweisen.
Unternehmen legen ihre betriebsspezifischen Nachweise
zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bei
der autorisierten PQ-Nord-Servicestelle
vor und erhalten nach positiver Prüfung ein Zertifikat
als Urkunde und in elktronischer Form. Alle präqualifizierten Unternehmen
des Liefer- und Dienstleistungsgewerbes werden von den regionalen PQ-Stellen
in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (PQ-VOL)
geladen. Den
Antrag finden Sie hier...
Präqualifizierung
für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
Das geänderte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) regelt nunmehr in § 97 Abs. 4a die Möglichkeit der Präqualifizierung.
Unternehmen die bereits über regionale PQ-Systeme
z.B. in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen-Anhalt und Sachsen zertifiziert wurden, werden
seit dem 01. September 2009 nunmehr auch in der bundesweiten
"PQ-Datenbank"
(PQ-VOL) von allen öffentlichen Auftraggebern gefunden.
Die
Vergabe von Aufträgen im Bereich der Sektorentätigkeiten (Trinkwasser-
oder Energieversorgung oder Verkehr) wurde in einer neuen Sektorenverordnung
(SektVO) geregelt. Die SektVO ist seit dem 28.09.2009 in Kraft.
Damit sind die Abschnitte III und IV in der VOL/A und VOB/A nicht mehr
anzuwenden. Den vollständigen Verordnungstext finden Sie
hier...
Seit
dem 16. Februar 2009 ist die neue Verwaltungsvorschrift
zur "Beschleunigung
der Vergabe öffentlicher Aufträge im Rahmen des Konjunkturpaketes
II" in Kraft und damit eine vereinfachte Vergabe im Rahmen
einer Beschränkten Ausschreibung oder einer Freihändigen Vergabe
möglich ...weiter
lesen Sie hier. Diese Verwaltungsvorschrift regelt sowohl die Vergabe
von Aufträgen nach der VOB/A als auch nach der VOL/A - zu erhöhten
Wertgrenzen (im Baubereich bis zu 1 Million EURO) -. Ebenso ist der
Erlass
über die Zubenennung von Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern
anzuwenden. Die Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit (FLZ) gemäß § 8 VOB/A und §
7 VOL/A werden -kostenfrei für die Unternehmen- über den Servicebogen
der ABST in der Bieterdatenbank für Mecklenburg-Vorpommern erfasst.

