
Wir laden Sie herzlich ein zur Teilnahme an unserem Seminar „Freihändige
Vergabe und Beschränkte Ausschreibung ohne und nach öffentlichem
Teilnahmewettbewerb" am Donnerstag, dem 13.06.2013. Der
Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Vorbereitung, "Verhandlung"
und praktischen Durchführung der möglichen formlosen Verfahren
zur Vergabe von Leistungen aller Art durch die öffentliche Hand.
Eine Einladung mit Anmeldeformular finden Sie hier...
Das Unternehmen U. Rühlmann-Bau GmbH aus 17213 Malchow
wurde von der ABST M-V benannt und hat den Auftrag für das
Fachlos
VE 540 - Infrastrukturmaßnahmen (Rohrleitungen,
Elektro, Sanitär im Außenbereich) erhalten. Wir gratulieren!
Weitere Informationen zum Nestlé-Gemini-Projekt in Schwerin finden
Sie
hier...
Den
vom 19.04.2013 finden Sie
hier...
Wenn Sie den aktuellen Info-Brief regelmäßig
erhalten möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an: abst@abst-mv.de
Hiermit laden wir vorrangig alle Auftraggeber/Vergabestellen und für
diese tätige Dritte zu unserem Seminar: „Dokumentations-
und Transparenzpflichten in Vergabeverfahren nach VOB, VOL und VOF“
in der IHK zu Rostock am Donnerstag, dem 30.05.2013 ein. Eine Einladung
mit Anmeldeformular finden Sie hier...
Die
BWS Betonwerk Schwerin GmbH war jetzt im Wettbewerb
beim Nestlé-Gemini-Projekt in Schwerin erfolgreich
und erhielt einen mehrere Millionen schweren Auftrag. Ab sofort wird
die BWS den wesentlichen Anteil der Betonfertigteile nach eigener Werkplanung
fertigen. Vorab hatte bereits ein Rostocker Betonwerk für die Nestlé-Baustelle
geliefert.
Die
Zweite Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen
(AVV-EnEff) vom 16.01.2013 wurde im Bundesanzeiger
BAnz AT am 24.01.2013 veröffentlicht (ist laut Erlass des BMVBS
vom 13.02.2013 bei Baumaßnahmen des Bundeshochbau zu beachten).
Eine konsolidierte Fassung der AVV-EnEff einschließlich
Leitlinien finden Sie hier...
Den
vom 25.02.2013 finden Sie
hier...
Wenn Sie den aktuellen Info-Brief regelmäßig
erhalten möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an: abst@abst-mv.de
Ein
neuer Wertgrenzenerlass zur Durchführung vereinfachter
Vergabeverfahren wurde im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern
(AmtsBl. M-V 2013 S. 133) am 04. Februar 2013 veröffentlicht und
tritt somit am 05. Februar 2013 in Kraft. Hiernach gelten in M-V bis
zum 31.12.2014 erhöhte Wertgrenzen für die
Vergabe von Bauleistungen (freihändige Vergabe
bis 100.000 EURO, Beschränkte Ausschreibung bis 1.000.000 EURO)
und für Liefer- und Dienstleistungen (100.000
EURO sowohl für freihändige Vergaben als auch beschränkte
Ausschreibungen). Den vollständigen Text des Wertgrenzenerlasses
finden Sie hier...
Mit dem Wertgrenzenerlass ist auch
der Erlass
über die Zubenennung von Unternehmen... durch
die ABST M-V e.V. anzuwenden.
Die Nachweise zur Eignung (FLZG - Fachkunde, Leistungsfähigkeit,
Zuverlässigkeit und Gesetztreue) gemäß §§
6 VOB/A und VOL/A werden
-kostenfrei für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern-
in der ABST-Bieterdatenbank erfasst; den Servicebogen
finden Sie hier...
Aktuelle
Wertgrenzen in Mecklenburg-Vorpommern
Der Wertgrenzenerlass vom 07.12.2010 ist am 31.12.2012 außer
Kraft getreten und somit nicht mehr anwendbar. Ein
neuer Wertgrenzenerlass wurde bereits vom Wirtschaftsministerium
erarbeitet und soll Ende Januar 2013 im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern
veröffentlicht werden. Alle bei der ABST eingetragenen Unternehmen
und Vergabestellen werden nach Bekanntgabe umgehend per Sonder-Rund-e-Mail
informiert.
Eine
Übersicht zu den ABST-Seminarthemen
im 1. Halbjahr 2013, mit der Möglichkeit einer unverbindlichen
Voranmeldung, finden Sie hier...
Hier
finden Sie den , der am 19.12.2012 per E-Mail
versendet wurde. Zur Aufnahme in die ABST-Info-Datei senden Sie bitte
eine E-Mail an: abst@abst-mv.de
Am
11. Dezember 2012 hat das Kick-Off-Rohbau-Meeting zum
Nestlé-Gemini-Projekt stattgefunden. Der Geschäftsführer
der Firma dechant Hoch- und Ingenierbau GmbH sowie
die verantwortlichen Projekt- und Bauleiter informierten sich auf der
Baustelle und lobten einstimmig das hohe Niveau der Vorarbeiten. Ab
sofort beginnen die vorbereitenden Arbeiten, Transporte von Material,
Technik und Gerät werden durchgeführt und die Containerstadt
zur Unterbringung der Baukolonnen wird erweitert. Parallel bereitet
die Firma dechant die Vergabe
weiterer Leistungen an regionale Unternehmen vor
und wird dabei von den Mitarbeiterinnen und dem GF der ABST unterstützt.
Der
Rohbauauftrag für das Nestlé -
Werk in Schwerin wurde an ein Bauunternehmen
aus 96260 Weismain (Oberfranken) erteilt.
Auch dieses Unternehmen wird voraussichtlich ab dem 17.12.2012 Nachauftragnehmer
zur Mitarbeit auffordern und die ABST M-V wird hierzu geeignete Bewerber
aus Mecklenburg-Vorpommern benennen.
Wir bitten Sie, keine Nachfragen zur Unterauftragsvergabe an die Mitarbeiter
der ABST vor dem 14. Dezember 2012 zu richten.
Anwendungsbefehl
für VOB-Ausgabe 2012 und VOL-Ausgabe 2009 wurde für M-V erteilt.
Die Verwaltungsvorschrift zur "Anwendung
der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und der Vergabe-
und Vertragsordnung für Leistungen" wurde im
AmtsBl. M-V 2012 S. 762 veröffentlicht und ist somit ab dem 06.
November 2012 verbindlich anzuwenden (Achtung: außer
§ 3 Absatz 3 Nr. 1 und Abs. 5 Satz 2 VOB/A). Der aktuelle
Wertgrenzenerlass vom 07.12.2010 gilt weiter. Den vollständigen
Text finden Sie hier...
Am
29.10.2012 hat das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus
Hinweise und Erklärungen zur Umsetzung der §§
9, 10 zum Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) veröffentlicht.
Den Text der Verwaltungsvorschrift finden Sie hier...
Eine
aktuelle Unternehmerinformation zum Schweriner
Nestlé Werk bzw. zum aktuellen Stand der Bauarbeiten
sowie zur möglichen Beteiligung von Unternehmen an den nächsten
Auftragsvergaben finden Sie hier...
und ebenso einen Link...
zu den Nestlé-Schlagzeilen
Das
Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) in einer überarbeiteten
Fassung (einschließlich 1. Gesetz zur Änderung des
VgG M-V) finden Sie hier...
Bitte beachten Sie auch den definierten Anwendungsbereich in der Vergabegesetzdurchführungslandesverordnung
- VgGDLVO M-V, zu den Auftragssummen
und zum festgelegten Mindestbetrag. Den Text der Landesverordnung
finden Sie hier...
Am
Montag, dem 20. August 2012 beginnen die Erdarbeiten
für das Schweriner Nestlé Werk zur Produktion
von Kaffeekapseln der Marke Dolce Gusto. Nachdem bereits die Bauleitung
und die Planer ihre Arbeit in der "Baucontainer-Stadt" aufgenommen
haben, ein Rostocker Ingenieur die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
koordiniert (SiGeKo), rückt nun eine Warener Baufirma
mit schwerer Technik an und wird ca. 30 Tage vor Ort ihre Bauleistungen
im Gewerk Erdbau erbringen.
Nunmehr wurden auch die Ausschreibungsunterlagen für das Los des
"Erweiterten Rohbau" verschickt. Die Öffnung
der Angebote wird Mitte September erfolgen und wir hoffen, dass wieder
ein (zwei) Mecklenburg-Vorpommersche Unternehmen die Nase vorn haben
und den Zuschlag erhalten werden. Weiter lesen Sie hier...
Hier
finden Sie den , der an interessierte Unternehmen
und Vergabestellen in Norddeutschland am 17.08.2012 per E-Mail verschickt
wurde.
Zur Aufnahme in den Verteiler; bitte E-Mail an: abst@abst-mv.de
Als bundesweit anerkannte PQ-Nord-Servicestelle bietet
die ABST M-V e.V. in Kooperation mit der DVGW
Cert GmbH nunmehr auch die bundesweite
Präqualifikation im Baubereich
(PQ-VOB).
Allen Unternehmen, die ihren Antrag auf Präqualifizierung über
die ABST stellen, wird ein Sonderrabatt in Höhe von 15
% auf die Listenentgelte der DVGW Cert GmbH eingeräumt,
sowohl für die Erteilung der "Erst- Präqualifizierung"
als auch für eine spätere Erweiterung und Änderung der
Leistungsbereiche; weiter hier...
Eine
Arbeitsdatei der VOB/A -Augabe 2012 wurde vom
Forum Vergabe e.V. zusammen gestellt und veröffentlicht.
Die aktuell kodifizierte Fassung mit den Abschnitten 1 bis 3 finden
Sie hier...
Die
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV
ist seit dem 19. Juli 2012 in Kraft, sie steht hierarchisch im System
der Vergabekaskade parallel zur Vergabeverordnung und zur Sektorenverordnung
und regelt die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten
Aufträgen. Zum Anwendungsbereich zählen Beschaffungsaufträge
wie z.B. Militärausrüstung, Leistungen im Zusammenhang mit
Militäraufträgen / VS-Aufträge sowie Bau- und Dienstleistungen
speziell für militärische Zwecke, sofern der geschätzte
Auftragswert folgende Werte übersteigt:
- Dienst- bzw. Lieferleistungen: 400.000 Euro (ohne MwSt.)
- Bauleistungen: 5.000.000 Euro (ohne MwSt.)
Die Vergabestellen können zwischen den Verfahrensarten frei wählen.
Den Verordnungstext der VSVgV finden Sie hier...
VOB
2012 seit dem 19. Juli 2012 in Kraft
Mit Veröffentlichung der geänderten Vergabeverordnung
im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 33 vom 18. Juli 2012 ist die VOB 2012
zum 19. Juli 2012 in Kraft gesetzt worden.
Der 1. Abschnitt, gültig für Bauaufträge mit einem geschätzten
Auftragswert unterhalb 5 Mio. EURO wurde nicht geändert.
Auch der 2. Abschnitt sieht keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen
vor. Die bisherige abschnittsweise Bezeichnung als Basis- und a-Paragrafen
wurde aufgegeben. Damit finden sich im 2. Abschnitt ausschließlich
„EG"-Paragrafen. Im neuen Abschnitt 3 der VOB/A wurden die
Regelungen der EU-Richtlinie 2009/81/EG für Bau-Vergaben in den
Bereichen von Verteidigung und Sicherheit umgesetzt. Die
geänderten Abschnitte 2 und 3 der VOB/A - Ausgabe 2012 wurden bereits
im Bundesanzeiger Nr. 182a vom 02.12.2011 veröffentlicht, siehe
auch z.B. hier...
Das
„Erste Gesetz zur Änderung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern“
wurde in der vom Landtag M-V beschlossenen Fassung im GVOBl. M-V Nr.
10 am 29. Juni 2012 veröffentlicht. Damit sind die Regelungen ab
dem 30. Juni 2012 anzuwenden. Den vollständigen Gesetzestext finden
Sie hier...
Der
Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat am 21. Juni 2012 Änderungen
zum Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern
(VgG M-V) beschlossenen. Danach werden Öffentliche Aufträge
künftig nur noch an Unternehmen vergeben, die einen Mindeststundenlohn
von 8,50 Euro brutto zahlen.
Weitere aktuelle Informationen zum Öffentlichen Auftragswesen finden
Sie in unserem vom 21. Juni 2012, hier...
Die
Landesverordnung zur Durchführung des
Vergabegesetzes (Vergabegesetzdurchführungslandesverordnung
- VgGDLVO M-V), vom 22.05.2012 wurde im GVOBl. M-V
2012, S. 149 veröffentlicht und ist seit dem 9. Juni 2012
in Kraft.
Danach betragen die Auftragssummen nach § 8 Absatz
2 und § 8 Absatz 3 des VgG M-V bei Bauleistungen
250.000 Euro und bei allen sonstigen Leistungen 50.000 Euro; ohne Umsatzsteuer.
Der Mindestbetrag nach § 12 Absatz 2 Satz 1 des
VgG M-V beträgt bei Bauleistungen 1 000 000 Euro und bei allen
sonstigen Leistungen 100.000 Euro, jeweils ohne Umsatzsteuer.
Den Text der Landesverordnung finden Sie hier...
Obwohl
die Planungsphase für die Feste Fehmarnbeltquerung
ca. ein Jahr länger als erwartet dauern wird, soll mit dem Präqualifikationsverfahren
für die interessierten Unternehmen bereits am 1. September 2012
begonnen werden. Das eigentliche Ausschreibungsverfahren wird voraussichtlich
Mitte Mai 2013 starten. Weiter lesen Sie hier...
Am
06. Juni 2012 fand in der IHK zu Schwerin eine Informationsveranstaltung
zum aktuellen Planungsstand des Nestlé- Bauvorhabens
statt. Die Unternehmerinformation der ABST finden Sie hier...
Unseren
ABST-Newsletter vom 24. Mai 2012 finden Sie hier:
. Zur Aufnahme in den Verteiler
senden Sie bitte eine E-Mail an: abst@abst-mv.de
Am Mittwoch, dem 06. Juni 2012, ab 14:00 Uhr, findet eine Vorstellung
des Nestlé-Projektes
im Ludwig-Bölkow-Haus der IHK zu Schwerin,
in 19053 Schwerin, Graf-Schack-Allee 12 statt.
Hier...
können Sie den Programmablauf herunterladen und
ebenso finden Sie ein Anmeldeformular, hier...
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Die Femern A/S hat einen aktualisierten
Zeitplan für
das Projekt Feste Fehmarnbeltquerung - ausschließlich
der einzelnen Planungsphasen in DK und D - veröffentlicht. Danach
wird mit dem Bauvorhaben ein Jahr später als bisher geplant begonnen.
Femern A/S geht weiterhin von einer Bauzeit von 6½ Jahren für
den 18 km langen Absenktunnel aus. Damit verschiebt sich auch die geplante
Eröffnung der Beltquerung auf Ende 2021. Weitere
Informationen zum Zeitplan finden Sie hier...
Die "Fünfte
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung
(VgV)" wurde am 21.03.2012 im Bundesgesetzblatt I
(BGBl. I) veröffentlicht. Somit sind seit dem 22.03.2012 die neuen
EG- Schwellenwerte in Höhe von 200.000 €
für Verträge über Lieferungen und Leistungen
(oberste und obere Bundesbehörden 130.000 €)
sowie 5.000.000 € für Bauleistungen anzuwenden.
Eine konsolidierte Fassung der VgV finden Sie hier...
Hier
finden Sie den , der am 16.03.12 per E-Mail
versendet wurde. Zur Aufnahme in den Verteiler senden Sie bitte eine
E-Mail an: abst@abst-mv.de
Die Vorleistungen der ABST zur Auftragsvergabe für das Gewerk "Erdbauarbeiten"
zum Nestlé-Werk in Schwerin wurden mit der Übergabe
der qualifizierten Bewerberliste am 13. März 2012 abgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie hier...
Mit
der Bewerberauswahl für das Nestlé-Werk in Schwerin
wurde begonnen. Die ABST hat bereits am 06. März 2012
drei regionale Unternehmen für das erste Ausschreibungsverfahren
im Liefer- und Dienstleistungsbereich benannt. Weiter lesen Sie hier...
Auf
einer Pressekonferenz am 24. Februar 2012 im "Ludwig-Bölkow-Haus
der Wirtschaft" in Schwerin hat der Schweizer Lebensmittelkonzern
Nestlé verkündet, dass in Schwerin bereits im Sommer
2012 mit dem Bau der Fabrik zur Produktion von Kaffeekapseln
der Sorte "Dolce Gusto" begonnen wird.
Küftig werden wir Sie auch über die aktuellen Ausschreibungen
und Bewerbungsbedingungen sowohl zum Bau als auch zur technischen
Ausrüstung in unserem ABST-Internet-Bereich: Leistungen/
Nestlé-Werk in Schwerin informieren.
Unser
vom 23.02.12 informiert Sie
wieder über aktuelle Themen zum öffentlichen Auftragswesen
und ausgewählte Entscheidungen deutscher Oberlandesgerichte und
Vergabekammern.
Der
aktuelle "Zubenennungserlass
für Mecklenburg-Vorpommern" vom 20. Januar 2012
(veröffentlicht im AmtsBl.
M-V 2012 S. 194) ist am 31.01.2012 in Kraft getreten und somit verbindlich
anzuwenden. Den vollständigen Text finden Sie
hier...
Die
ABST und die PQ-Nord-Servicestelle
sind umgezogen:
19061 Schwerin, Eckdrift 97
Telefon (03 85) 61 73 81 10,
Fax (0385) 61 73 81 20
abst@abst-mv.de
Ansprechpartner: bekannte E-Mail-Adressen
Ab
dem 01. Januar 2012 gelten in der Europäischen Union neue
Schwellenwerte in Höhe von 200.000 €
im Bereich der Lieferungen und Leistungen sowie 5.000.000
€ für Bauleistungen. Allerdings können Öffentliche
Auftraggeber in Deutschland diese Werte erst anwenden, nachdem eine
Umsetzung in nationales Recht erfolgt ist. Bis zur Änderung
der VgV bleibt es daher bei den aktuellen Schwellenwerten
im Bereich der VOL/A von 193.000 € und bei 4.845.000
€ für Aufträge nach der VOB/A.
Mehr hierzu und zu weiteren aktuellen Themen erfahren Sie in unserem
Newsletter vom 05.12.2011.
Die
Firma Femern A/S hat mit der detaillierten Planung für den Absenktunnel
unter dem Fehmarnbelt begonnen und bereitet damit die internationalen
Auschreibungen für die Vergabe der großen Bauverträge
vor. Weiter lesen Sie
hier...
Unser
vom 26.08.11 informiert Sie
wieder über aktuelle Themen zum öffentlichen Auftragswesen
und ausgewählte Entscheidungen deutscher Oberlandesgerichte und
Vergabekammern.
Eine
weitere Änderung der Vergabeverordnung (VgV) wurde
im Bundesgesetzblatt am 19. August 2011 veröffentlicht. Damit wurden
die jüngsten Regelungen vom Mai 2011 zur definitiven Berücksichtigung
von Zuschlagskriterien wie Energieverbrauch, Lebensdauer und Schadstoffausstoß
bei Straßenfahrzeugen erneut geändert und sind seit dem 20.
August 2011 bei der Wertung von Angeboten zu berücksichtigen. Den
Verordnungstext finden Sie
hier...
Nachfolgend präsentieren wir Ihnen eine
lesefreundliche Fassung der VgV,
in welcher alle Änderungen und Ergänzungen bis zum 16.08.2011
- von der juris GmbH - eingearbeitet wurden.
Zur
Beschaffung von Verteidigungsgütern
haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in einem
Rundschreiben
und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
in einem Erlass
Übergangsvorschriften geregelt. Wann die endgültige
Umsetzung durch eine Änderung des GWB, einer Verordnung (VSVgV)
und/oder des 3. Abschnitts der VOB/A erfolgen wird, ist noch nicht bestimmt.
Im
vom 25. Juli 2011 haben wir
aktuelle Themen zum öffentlichen Auftragswesen für Sie zusammengestellt.
Erfahren Sie mehr über ausgewählte Entscheidungen der Oberlandesgerichte
und Vergabekammern sowie über die Anwendung von Mindestlöhnen
einzelner Branchen oder über ungleiche Tariftreueregelungen in
den Bundesländern.
Das
"Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V"
wurde im Gesetz- und Veordnungsblatt für M-V am 15. Juli
2011 verkündet. Das Gesetz bestimmt u.a. ein Zuschlagsverbot auf
Angebote mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis, Tariftreue
für Auftragnehmer im Bereich des SPNV und ÖPNV und eine schriftliche
Informationspflicht für Auftraggeber - sieben Kalendertage vor
einem beabsichtigtem Zuschlag. Das Gesetz ist seit dem Tag nach seiner
Veröffentlichung in Kraft und bis zum 31.12.2016 befristet. Den
Gesetzestext finden Sie hier...
Die
Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (VgV)
wurde im Bundesgesetzblatt am 11. Mai 2011 veröffentlicht und somit
sind die Änderungen seit dem 12.05.2011 in Kraft.
Die Änderungen wurden insbesondere zur Umsetzung der EU-Richtlinie
"Saubere Fahrzeuge" erforderlich. Hiernach sollen künftig
der Energieverbrauch und der Ausstoß von Schadstoffen bei der
Wertung der Angebote berücksichtigt werden. Den kodifizierten Verordnungstext
finden Sie
hier...
Unser
v. 21.04.2011 informiert Sie
u.a. zu den aktuellen Änderungen und Ergänzungen der Vergabe-
und der Sektorenverordnung sowie zum derzeitigen Stand der Vergabegesetzgebung
in den Bundesländern - so auch aktuell in Mecklenburg-Vorpommern.
Unsere
"Schwester-ABST" in Baden-Württemberg hat eine Übersicht
zu den aktuellen Wertgrenzenregelungen für die Vergabe von Aufträgen
des Bundes und der Bundesländer erstellt. Das Dokument finden Sie
hier...
Unser
v. 25.02.2011 informiert Sie
u.a. zum Umgang mit gebrauchter Software und Softwarelizenzen, über
ausgewählte Themen der Rechtsprechung und zum Projektstand der
"Feste Fehmarnbelt-Querung".
Unser
v. 20.12.2010 informiert Sie
u.a. zu vereinfachten Vergaberegeln und erhöhten Wertgrenzen auch
in anderen Bundesländern.
Die
Verwaltungsvorschrift
zur "Anwendung der Neufassungen der Vergabe- und Vertragsordnung
für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und der Vergabe- und Vertragsordnung
für Leistungen Teil A (VOL/A)" wurde im Amtsblatt für
Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 32, am 09.10.2010 veröffentlicht und
somit sind die
neuen Vergabeordnungen VOB/A und VOL/A ab
Dienstag, dem 10.08.2010 auch landesweit unterhalb der EG-Schwellenwerte
anzuwenden. Alle aktuellen Vergabevorschriften finden Sie hier....
Am
10.06.2010 wurden die Änderungen der "Verordnung über
die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung
(VgV) " und zur Sektorenverordnung im Bundesgesetzblatt
(BGBl. I Nr. 30, S. 274) veröffentlicht. Damit sind ab dem 11.
Juni 2010 für Vergabeverfahren mit einem Auftragswert
oberhalb der EG- Schwellenwerte die Neufassungen
der Vergabe- und Vertragsordnungen VOL, VOB und VOF -jeweils
in den Ausgaben von 2009- zur Anwendung freigegeben.
Das
Projekt "Feste Fehmarnbeltquerung" zwischen
Deutschland und Dänemark wird zurzeit intensiv beplant. Allerdings
ist die Entscheidung für eine Tunnel- oder Brückenlösung
noch nicht gefällt. Wir werden Sie hierzu...
stets aktuell informieren.
Der
Betrieb für Bau- und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL
M-V) hat am 25. Januar 2010 eine Zentrale Vergabestelle (ZVS)
am Standort Rostock eingerichtet. Damit werden künftig die Angebotsöffnungen
(Submissionstermine) aller Ausschreibungen des BBL M-V nur noch in Rostock
stattfinden. Den Text des Informationsschreibens finden Sie hier...
Präqualifizierung
von Unternehmen - PQ-Nord-Servicestelle
Präqualifizierung ist die einem Vergabeverfahren
vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung von Einzelnachweisen.
Unternehmen legen ihre betriebsspezifischen Nachweise
zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bei
der autorisierten PQ-Nord-Servicestelle
vor und erhalten nach positiver Prüfung ein Zertifikat
als Urkunde und in elktronischer Form. Alle präqualifizierten Unternehmen
des Liefer- und Dienstleistungsgewerbes werden von den regionalen PQ-Stellen
in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (PQ-VOL)
geladen. Den
Antrag finden Sie hier...
Präqualifizierung
für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
Das geänderte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) regelt nunmehr in § 97 Abs. 4a die Möglichkeit der Präqualifizierung.
Unternehmen die bereits über regionale PQ-Systeme
z.B. in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen-Anhalt und Sachsen zertifiziert wurden, werden
seit dem 01. September 2009 nunmehr auch in der bundesweiten
"PQ-Datenbank"
(PQ-VOL) von allen öffentlichen Auftraggebern gefunden.
Die
Vergabe von Aufträgen im Bereich der Sektorentätigkeiten (Trinkwasser-
oder Energieversorgung oder Verkehr) wurde in einer neuen Sektorenverordnung
(SektVO) geregelt. Die SektVO ist seit dem 28.09.2009 in Kraft.
Damit sind die Abschnitte III und IV in der VOL/A und VOB/A nicht mehr
anzuwenden. Den vollständigen Verordnungstext finden Sie
hier...

