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Aktuelles

Eine Einladung zum Seminar "Aktuelles Vergaberecht 2012" mit Anmeldeformular finden Sie hier... (bereits ausgebucht)

Die ABST und die PQ-Nord-Servicestelle sind umgezogen:
19061 Schwerin, Eckdrift 97
Telefon (03 85) 61 73 81 10,
Fax (0385) 61 73 81 20
abst@abst-mv.de
Ansprechpartner: bekannte E-Mail-Adressen

Eine Übersicht zu den Seminarthemen für das 1. Halbjahr 2012, mit der Möglichkeit einer unverbindlichen Registrierung, finden
Sie hier...

Ab dem 01. Januar 2012 gelten in der Europäischen Union neue Schwellenwerte in Höhe von 200.000 € im Bereich der Lieferungen und Leistungen sowie 5.000.000 € für Bauleistungen. Allerdings können Öffentliche Auftraggeber in Deutschland diese Werte erst anwenden, nachdem eine Umsetzung in nationales Recht erfolgt ist. Bis zur Änderung der VgV bleibt es daher bei den aktuellen Schwellenwerten im Bereich der VOL/A von 193.000 € und bei 4.845.000 € für Aufträge nach der VOB/A.

Mehr hierzu und zu weiteren aktuellen Themen erfahren Sie in unserem Newsletter Auftragswesen Aktuell vom 05.12.2011.

Die Firma Femern A/S hat mit der detaillierten Planung für den Absenktunnel unter dem Fehmarnbelt begonnen und bereitet damit die internationalen Auschreibungen für die Vergabe der großen Bauverträge vor. Weiter lesen Sie hier...

Unser Informationsbrief Auftragswesen Aktuell vom 26. August informiert Sie wieder über aktuelle Themen zum öffentlichen Auftragswesen und ausgewählte Entscheidungen deutscher Oberlandesgerichte und Vergabekammern.

Eine weitere Änderung der Vergabeverordnung (VgV) wurde im Bundesgesetzblatt am 19. August 2011 veröffentlicht. Damit wurden die jüngsten Regelungen vom Mai 2011 zur definitiven Berücksichtigung von Zuschlagskriterien wie Energieverbrauch, Lebensdauer und Schadstoffausstoß bei Straßenfahrzeugen erneut geändert und sind seit dem 20. August 2011 bei der Wertung von Angeboten zu berücksichtigen. Den Verordnungstext finden Sie hier...
Nachfolgend präsentieren wir Ihnen eine lesefreundliche Fassung der VgV, in welcher alle Änderungen und Ergänzungen bis zum 16.08.2011 - von der juris GmbH - eingearbeitet wurden.

Zur Beschaffung von Verteidigungsgütern
haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in einem Rundschreiben und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in einem Erlass Übergangsvorschriften geregelt. Wann die endgültige Umsetzung durch eine Änderung des GWB, einer Verordnung (VSVgV) und/oder des 3. Abschnitts der VOB/A erfolgen wird, ist noch nicht bestimmt.

Hiermit laden wir Sie zu unserem aktuellen Seminar "Vergaberecht 2011" herzlich ein und freuen uns auf Ihre Teilnahme. Eine vollständige Einladung mit Anmeldeformular finden Sie hier...

Im Informationsbrief Auftragswesen Aktuell vom 25. Juli 2011 haben wir aktuelle Themen zum öffentlichen Auftragswesen für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie mehr über ausgewählte Entscheidungen der Oberlandesgerichte und Vergabekammern sowie über die Anwendung von Mindestlöhnen einzelner Branchen oder über ungleiche Tariftreueregelungen in den Bundesländern.

Das "Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V" wurde im Gesetz- und Veordnungsblatt für M-V am 15. Juli 2011 verkündet. Das Gesetz bestimmt u.a. ein Zuschlagsverbot auf Angebote mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis, Tariftreue für Auftragnehmer im Bereich des SPNV und ÖPNV und eine schriftliche Informationspflicht für Auftraggeber - sieben Kalendertage vor einem beabsichtigtem Zuschlag. Das Gesetz ist seit dem Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft und bis zum 31.12.2016 befristet. Den Gesetzestext finden Sie hier...

Die Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (VgV) wurde im Bundesgesetzblatt am 11. Mai 2011 veröffentlicht und somit sind die Änderungen seit dem 12.05.2011 in Kraft.
Die Änderungen wurden insbesondere zur Umsetzung der EU-Richtlinie "Saubere Fahrzeuge" erforderlich. Hiernach sollen künftig der Energieverbrauch und der Ausstoß von Schadstoffen bei der Wertung der Angebote berücksichtigt werden. Den kodifizierten Verordnungstext finden Sie hier...

Unser Informationsbrief Auftragswesen Aktuell v. 21.04.2011 informiert Sie u.a. zu den aktuellen Änderungen und Ergänzungen der Vergabe- und der Sektorenverordnung sowie zum derzeitigen Stand der Vergabegesetzgebung in den Bundesländern - so auch aktuell in Mecklenburg-Vorpommern.

Unsere "Schwester-ABST" in Baden-Württemberg hat eine Übersicht zu den aktuellen Wertgrenzenregelungen für die Vergabe von Aufträgen des Bundes und der Bundesländer erstellt. Das Dokument finden Sie hier...

Unser Informationsbrief Auftragswesen Aktuell v. 25.02.2011 informiert Sie u.a. zum Umgang mit gebrauchter Software und Softwarelizenzen, über ausgewählte Themen der Rechtsprechung und zum Projektstand der "Feste Fehmarnbelt-Querung".

Unser Informationsbrief Auftragswesen Aktuell v. 20.12.2010 informiert Sie u.a. zu vereinfachten Vergaberegeln und erhöhten Wertgrenzen auch in anderen Bundesländern.

Am 07. Dezember 2010 wurde ein neuer Wertgrenzenerlass zur Durchführung vereinfachter Vergabeverfahren von Minister Seidel unterzeichnet. Die Verwaltungsvorschrift wurde am 20.12.2010 im AmstsBl. M-V S.846 veröffentlicht und tritt am 01. Januar 2011 in Kraft. Hiernach gelten erhöhte Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen (freihändige Vergabe bis 100.000 EURO, Beschränkte Ausschreibung bis 1.000.000 EURO) und für Liefer- und Dienstleistungen (100.000 EURO für freihändige Vergabe und ebenso Beschränkte Ausschreibung) bis zum 31. Dezember 2012.
Ebenso ist der Erlass über die Zubenennung von Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern anzuwenden. Die Nachweise zur Eignung (FLZ- Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) gemäß § 6 VOB/A und § 6 VOL/A werden -kostenfrei für die Unternehmen- über den Servicebogen der ABST in der Bieterdatenbank für Mecklenburg-Vorpommern erfasst.

Die Verwaltungsvorschrift zur "Anwendung der Neufassungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A)" wurde im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 32, am 09.10.2010 veröffentlicht und somit sind die neuen Vergabeordnungen VOB/A und VOL/A ab Dienstag, dem 10.08.2010 auch landesweit unterhalb der EG-Schwellenwerte anzuwenden. Alle aktuellen Vergabevorschriften finden Sie hier....

Am 10.06.2010 wurden die Änderungen der "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung (VgV) " und zur Sektorenverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 30, S. 274) veröffentlicht. Damit sind ab dem 11. Juni 2010 für Vergabeverfahren mit einem Auftragswert oberhalb der EG- Schwellenwerte die Neufassungen der Vergabe- und Vertragsordnungen VOL, VOB und VOF -jeweils in den Ausgaben von 2009- zur Anwendung freigegeben.

Das Projekt "Feste Fehmarnbeltquerung" zwischen Deutschland und Dänemark wird zurzeit intensiv beplant. Allerdings ist die Entscheidung für eine Tunnel- oder Brückenlösung noch nicht gefällt. Wir werden Sie hierzu... stets aktuell informieren.

Achtung - die gesenkten Schwellenwerte in der Europäischen Gemeinschaft von 193.000 € bei Liefer- und Dienstleistungen sowie 4.845.000 € im Bereich der Bauleistungen sind bereits seit dem 01.01.2010 verbindlich anzuwenden.

Der Betrieb für Bau- und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) hat am 25. Januar 2010 eine Zentrale Vergabestelle (ZVS) am Standort Rostock eingerichtet. Damit werden künftig die Angebotsöffnungen (Submissionstermine) aller Ausschreibungen des BBL M-V nur noch in Rostock stattfinden. Den Text des Informationsschreibens finden Sie hier...

Präqualifizierung von Unternehmen - PQ-Nord-Servicestelle
Präqualifizierung ist die einem Vergabeverfahren vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung von Einzelnachweisen. Unternehmen legen ihre betriebsspezifischen Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bei der autorisierten PQ-Nord-Servicestelle vor und erhalten nach positiver Prüfung ein Zertifikat als Urkunde und in elktronischer Form. Alle präqualifizierten Unternehmen des Liefer- und Dienstleistungsgewerbes werden von den regionalen PQ-Stellen in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (PQ-VOL) geladen. Den Antrag finden Sie hier...

Präqualifizierung für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
Das geänderte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt nunmehr in § 97 Abs. 4a die Möglichkeit der Präqualifizierung. Unternehmen die bereits über regionale PQ-Systeme z.B. in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen zertifiziert wurden, werden seit dem 01. September 2009 nunmehr auch in der bundesweiten "PQ-Datenbank" (PQ-VOL) von allen öffentlichen Auftraggebern gefunden.

Die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Sektorentätigkeiten (Trinkwasser- oder Energieversorgung oder Verkehr) wurde in einer neuen Sektorenverordnung (SektVO) geregelt. Die SektVO ist seit dem 28.09.2009 in Kraft. Damit sind die Abschnitte III und IV in der VOL/A und VOB/A nicht mehr anzuwenden. Den vollständigen Verordnungstext finden Sie hier...