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Aktuelles

Wir laden Sie herzlich ein zur Teilnahme an unserem Seminar „Freihändige Vergabe und Beschränkte Ausschreibung ohne und nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb" am Donnerstag, dem 13.06.2013. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Vorbereitung, "Verhandlung" und praktischen Durchführung der möglichen formlosen Verfahren zur Vergabe von Leistungen aller Art durch die öffentliche Hand. Eine Einladung mit Anmeldeformular finden Sie hier...

Das Unternehmen U. Rühlmann-Bau GmbH aus 17213 Malchow wurde von der ABST M-V benannt und hat den Auftrag für das Fachlos
VE 540
- Infrastrukturmaßnahmen
(Rohrleitungen, Elektro, Sanitär im Außenbereich) erhalten. Wir gratulieren! Weitere Informationen zum Nestlé-Gemini-Projekt in Schwerin finden Sie hier...

Den Informationsbrief Auftragswesen Aktuell vom 19.04.2013 finden Sie hier... Wenn Sie den aktuellen Info-Brief regelmäßig erhalten möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an: abst@abst-mv.de

Hiermit laden wir vorrangig alle Auftraggeber/Vergabestellen und für diese tätige Dritte zu unserem Seminar: „Dokumentations- und Transparenzpflichten in Vergabeverfahren nach VOB, VOL und VOF“ in der IHK zu Rostock am Donnerstag, dem 30.05.2013 ein. Eine Einladung mit Anmeldeformular finden Sie hier...

Die BWS Betonwerk Schwerin GmbH war jetzt im Wettbewerb beim Nestlé-Gemini-Projekt in Schwerin erfolgreich und erhielt einen mehrere Millionen schweren Auftrag. Ab sofort wird die BWS den wesentlichen Anteil der Betonfertigteile nach eigener Werkplanung fertigen. Vorab hatte bereits ein Rostocker Betonwerk für die Nestlé-Baustelle geliefert.

Die Zweite Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV-EnEff) vom 16.01.2013 wurde im Bundesanzeiger BAnz AT am 24.01.2013 veröffentlicht (ist laut Erlass des BMVBS vom 13.02.2013 bei Baumaßnahmen des Bundeshochbau zu beachten). Eine konsolidierte Fassung der AVV-EnEff einschließlich Leitlinien finden Sie hier...

Den Informationsbrief Auftragswesen Aktuell vom 25.02.2013 finden Sie hier... Wenn Sie den aktuellen Info-Brief regelmäßig erhalten möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an: abst@abst-mv.de

Ein neuer Wertgrenzenerlass zur Durchführung vereinfachter Vergabeverfahren wurde im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern (AmtsBl. M-V 2013 S. 133) am 04. Februar 2013 veröffentlicht und tritt somit am 05. Februar 2013 in Kraft. Hiernach gelten in M-V bis zum 31.12.2014 erhöhte Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen (freihändige Vergabe bis 100.000 EURO, Beschränkte Ausschreibung bis 1.000.000 EURO) und für Liefer- und Dienstleistungen (100.000 EURO sowohl für freihändige Vergaben als auch beschränkte Ausschreibungen). Den vollständigen Text des Wertgrenzenerlasses finden Sie hier...
Mit dem Wertgrenzenerlass ist auch der Erlass über die Zubenennung von Unternehmen... durch die ABST M-V e.V. anzuwenden.
Die Nachweise zur Eignung (FLZG - Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetztreue) gemäß §§ 6 VOB/A und VOL/A werden
-kostenfrei für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern- in der ABST-Bieterdatenbank erfasst; den Servicebogen finden Sie hier...

Aktuelle Wertgrenzen in Mecklenburg-Vorpommern
Der Wertgrenzenerlass vom 07.12.2010 ist am 31.12.2012 außer Kraft getreten und somit nicht mehr anwendbar. Ein neuer Wertgrenzenerlass wurde bereits vom Wirtschaftsministerium erarbeitet und soll Ende Januar 2013 im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht werden. Alle bei der ABST eingetragenen Unternehmen und Vergabestellen werden nach Bekanntgabe umgehend per Sonder-Rund-e-Mail informiert.

Eine Übersicht zu den ABST-Seminarthemen im 1. Halbjahr 2013, mit der Möglichkeit einer unverbindlichen Voranmeldung, finden Sie hier...

Hier finden Sie den Informationsbrief Auftragswesen Aktuell , der am 19.12.2012 per E-Mail versendet wurde. Zur Aufnahme in die ABST-Info-Datei senden Sie bitte eine E-Mail an: abst@abst-mv.de

Am 11. Dezember 2012 hat das Kick-Off-Rohbau-Meeting zum Nestlé-Gemini-Projekt stattgefunden. Der Geschäftsführer der Firma dechant Hoch- und Ingenierbau GmbH sowie die verantwortlichen Projekt- und Bauleiter informierten sich auf der Baustelle und lobten einstimmig das hohe Niveau der Vorarbeiten. Ab sofort beginnen die vorbereitenden Arbeiten, Transporte von Material, Technik und Gerät werden durchgeführt und die Containerstadt zur Unterbringung der Baukolonnen wird erweitert. Parallel bereitet die Firma dechant die Vergabe weiterer Leistungen an regionale Unternehmen vor und wird dabei von den Mitarbeiterinnen und dem GF der ABST unterstützt.

Der Rohbauauftrag für das Nestlé - Werk in Schwerin wurde an ein Bauunternehmen aus 96260 Weismain (Oberfranken) erteilt.
Auch dieses Unternehmen wird voraussichtlich ab dem 17.12.2012 Nachauftragnehmer zur Mitarbeit auffordern und die ABST M-V wird hierzu geeignete Bewerber aus Mecklenburg-Vorpommern benennen.
Wir bitten Sie, keine Nachfragen zur Unterauftragsvergabe an die Mitarbeiter der ABST vor dem 14. Dezember 2012 zu richten.

Anwendungsbefehl für VOB-Ausgabe 2012 und VOL-Ausgabe 2009 wurde für M-V erteilt. Die Verwaltungsvorschrift zur "Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen" wurde im AmtsBl. M-V 2012 S. 762 veröffentlicht und ist somit ab dem 06. November 2012 verbindlich anzuwenden (Achtung: außer § 3 Absatz 3 Nr. 1 und Abs. 5 Satz 2 VOB/A). Der aktuelle Wertgrenzenerlass vom 07.12.2010 gilt weiter. Den vollständigen Text finden Sie hier...

Am 29.10.2012 hat das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Hinweise und Erklärungen zur Umsetzung der §§ 9, 10 zum Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) veröffentlicht. Den Text der Verwaltungsvorschrift finden Sie hier...

Eine aktuelle Unternehmerinformation zum Schweriner Nestlé Werk bzw. zum aktuellen Stand der Bauarbeiten sowie zur möglichen Beteiligung von Unternehmen an den nächsten Auftragsvergaben finden Sie hier... und ebenso einen Link... zu den Nestlé-Schlagzeilen

Das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) in einer überarbeiteten Fassung (einschließlich 1. Gesetz zur Änderung des VgG M-V) finden Sie hier...
Bitte beachten Sie auch den definierten Anwendungsbereich in der Vergabegesetzdurchführungslandesverordnung - VgGDLVO M-V, zu den Auftragssummen und zum festgelegten Mindestbetrag. Den Text der Landesverordnung finden Sie hier...

Am Montag, dem 20. August 2012 beginnen die Erdarbeiten für das Schweriner Nestlé Werk zur Produktion von Kaffeekapseln der Marke Dolce Gusto. Nachdem bereits die Bauleitung und die Planer ihre Arbeit in der "Baucontainer-Stadt" aufgenommen haben, ein Rostocker Ingenieur die Sicherheit und den Gesundheitsschutz koordiniert (SiGeKo), rückt nun eine Warener Baufirma mit schwerer Technik an und wird ca. 30 Tage vor Ort ihre Bauleistungen im Gewerk Erdbau erbringen.
Nunmehr wurden auch die Ausschreibungsunterlagen für das Los des "Erweiterten Rohbau" verschickt. Die Öffnung der Angebote wird Mitte September erfolgen und wir hoffen, dass wieder ein (zwei) Mecklenburg-Vorpommersche Unternehmen die Nase vorn haben und den Zuschlag erhalten werden. Weiter lesen Sie hier...

Hier finden Sie den Informationsbrief Auftragswesen Aktuell , der an interessierte Unternehmen und Vergabestellen in Norddeutschland am 17.08.2012 per E-Mail verschickt wurde.
Zur Aufnahme in den Verteiler; bitte E-Mail an: abst@abst-mv.de

Als bundesweit anerkannte PQ-Nord-Servicestelle bietet die ABST M-V e.V. in Kooperation mit der DVGW Cert GmbH nunmehr auch die bundesweite Präqualifikation im Baubereich (PQ-VOB).
Allen Unternehmen, die ihren Antrag auf Präqualifizierung über die ABST stellen, wird ein Sonderrabatt in Höhe von 15 % auf die Listenentgelte der DVGW Cert GmbH eingeräumt, sowohl für die Erteilung der "Erst- Präqualifizierung" als auch für eine spätere Erweiterung und Änderung der Leistungsbereiche; weiter hier...

Eine Arbeitsdatei der VOB/A -Augabe 2012 wurde vom Forum Vergabe e.V. zusammen gestellt und veröffentlicht. Die aktuell kodifizierte Fassung mit den Abschnitten 1 bis 3 finden Sie hier...

Die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV ist seit dem 19. Juli 2012 in Kraft, sie steht hierarchisch im System der Vergabekaskade parallel zur Vergabeverordnung und zur Sektorenverordnung und regelt die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen. Zum Anwendungsbereich zählen Beschaffungsaufträge wie z.B. Militärausrüstung, Leistungen im Zusammenhang mit Militäraufträgen / VS-Aufträge sowie Bau- und Dienstleistungen speziell für militärische Zwecke, sofern der geschätzte Auftragswert folgende Werte übersteigt:
- Dienst- bzw. Lieferleistungen: 400.000 Euro (ohne MwSt.)
- Bauleistungen: 5.000.000 Euro (ohne MwSt.)
Die Vergabestellen können zwischen den Verfahrensarten frei wählen. Den Verordnungstext der VSVgV finden Sie hier...

VOB 2012 seit dem 19. Juli 2012 in Kraft
Mit Veröffentlichung der geänderten Vergabeverordnung im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 33 vom 18. Juli 2012 ist die VOB 2012 zum 19. Juli 2012 in Kraft gesetzt worden.
Der 1. Abschnitt, gültig für Bauaufträge mit einem geschätzten Auftragswert unterhalb 5 Mio. EURO wurde nicht geändert.
Auch der 2. Abschnitt sieht keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen vor. Die bisherige abschnittsweise Bezeichnung als Basis- und a-Paragrafen wurde aufgegeben. Damit finden sich im 2. Abschnitt ausschließlich „EG"-Paragrafen. Im neuen Abschnitt 3 der VOB/A wurden die Regelungen der EU-Richtlinie 2009/81/EG für Bau-Vergaben in den Bereichen von Verteidigung und Sicherheit umgesetzt. Die geänderten Abschnitte 2 und 3 der VOB/A - Ausgabe 2012 wurden bereits im Bundesanzeiger Nr. 182a vom 02.12.2011 veröffentlicht, siehe auch z.B. hier...

Das „Erste Gesetz zur Änderung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern“ wurde in der vom Landtag M-V beschlossenen Fassung im GVOBl. M-V Nr. 10 am 29. Juni 2012 veröffentlicht. Damit sind die Regelungen ab dem 30. Juni 2012 anzuwenden. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier...

Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat am 21. Juni 2012 Änderungen zum Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern
(VgG M-V)
beschlossenen. Danach werden Öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen vergeben, die einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro brutto zahlen.
Weitere aktuelle Informationen zum Öffentlichen Auftragswesen finden Sie in unserem Informationsbrief Auftragswesen Aktuell vom 21. Juni 2012, hier...

Die Landesverordnung zur Durchführung des Vergabegesetzes (Vergabegesetzdurchführungslandesverordnung - VgGDLVO M-V), vom 22.05.2012 wurde im GVOBl. M-V 2012, S. 149 veröffentlicht und ist seit dem 9. Juni 2012 in Kraft.
Danach betragen die Auftragssummen nach § 8 Absatz 2 und § 8 Absatz 3 des VgG M-V bei Bauleistungen 250.000 Euro und bei allen sonstigen Leistungen 50.000 Euro; ohne Umsatzsteuer.
Der Mindestbetrag nach § 12 Absatz 2 Satz 1 des VgG M-V beträgt bei Bauleistungen 1 000 000 Euro und bei allen sonstigen Leistungen 100.000 Euro, jeweils ohne Umsatzsteuer.
Den Text der Landesverordnung finden Sie hier...

Obwohl die Planungsphase für die Feste Fehmarnbeltquerung ca. ein Jahr länger als erwartet dauern wird, soll mit dem Präqualifikationsverfahren für die interessierten Unternehmen bereits am 1. September 2012 begonnen werden. Das eigentliche Ausschreibungsverfahren wird voraussichtlich Mitte Mai 2013 starten. Weiter lesen Sie hier...

Am 06. Juni 2012 fand in der IHK zu Schwerin eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Planungsstand des Nestlé- Bauvorhabens statt. Die Unternehmerinformation der ABST finden Sie hier...

Unseren ABST-Newsletter vom 24. Mai 2012 finden Sie hier:
Informationsbrief Auftragswesen Aktuell. Zur Aufnahme in den Verteiler senden Sie bitte eine E-Mail an: abst@abst-mv.de

Am Mittwoch, dem 06. Juni 2012, ab 14:00 Uhr, findet eine Vorstellung des Nestlé-Projektes
im Ludwig-Bölkow-Haus der IHK zu Schwerin,
in 19053 Schwerin, Graf-Schack-Allee 12 statt.
Hier... können Sie den Programmablauf herunterladen und ebenso finden Sie ein Anmeldeformular, hier...
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Die Femern A/S hat einen aktualisierten Zeitplan für
das Projekt Feste Fehmarnbeltquerung - ausschließlich der einzelnen Planungsphasen in DK und D - veröffentlicht. Danach wird mit dem Bauvorhaben ein Jahr später als bisher geplant begonnen. Femern A/S geht weiterhin von einer Bauzeit von 6½ Jahren für den 18 km langen Absenktunnel aus. Damit verschiebt sich auch die geplante Eröffnung der Beltquerung auf Ende 2021. Weitere Informationen zum Zeitplan finden Sie hier...

Die "Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung (VgV)" wurde am 21.03.2012 im Bundesgesetzblatt I (BGBl. I) veröffentlicht. Somit sind seit dem 22.03.2012 die neuen
EG- Schwellenwerte
in Höhe von 200.000 € für Verträge über Lieferungen und Leistungen (oberste und obere Bundesbehörden 130.000 €) sowie 5.000.000 € für Bauleistungen anzuwenden.
Eine konsolidierte Fassung der VgV finden Sie hier...

Hier finden Sie den Informationsbrief Auftragswesen Aktuell , der am 16.03.12 per E-Mail versendet wurde. Zur Aufnahme in den Verteiler senden Sie bitte eine E-Mail an: abst@abst-mv.de

Die Vorleistungen der ABST zur Auftragsvergabe für das Gewerk "Erdbauarbeiten" zum Nestlé-Werk in Schwerin wurden mit der Übergabe der qualifizierten Bewerberliste am 13. März 2012 abgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier...

Mit der Bewerberauswahl für das Nestlé-Werk in Schwerin wurde begonnen. Die ABST hat bereits am 06. März 2012 drei regionale Unternehmen für das erste Ausschreibungsverfahren im Liefer- und Dienstleistungsbereich benannt. Weiter lesen Sie hier...

Auf einer Pressekonferenz am 24. Februar 2012 im "Ludwig-Bölkow-Haus der Wirtschaft" in Schwerin hat der Schweizer Lebensmittelkonzern Nestlé verkündet, dass in Schwerin bereits im Sommer 2012 mit dem Bau der Fabrik zur Produktion von Kaffeekapseln der Sorte "Dolce Gusto" begonnen wird.
Küftig werden wir Sie auch über die aktuellen Ausschreibungen und Bewerbungsbedingungen sowohl zum Bau als auch zur technischen Ausrüstung in unserem ABST-Internet-Bereich: Leistungen/ Nestlé-Werk in Schwerin informieren.

Unser Informationsbrief Auftragswesen Aktuell vom 23.02.12 informiert Sie wieder über aktuelle Themen zum öffentlichen Auftragswesen und ausgewählte Entscheidungen deutscher Oberlandesgerichte und Vergabekammern.

Der aktuelle "Zubenennungserlass für Mecklenburg-Vorpommern" vom 20. Januar 2012 (veröffentlicht im AmtsBl.
M-V 2012 S. 194) ist am 31.01.2012 in Kraft getreten und somit verbindlich anzuwenden. Den vollständigen Text finden Sie hier...

Die ABST und die PQ-Nord-Servicestelle sind umgezogen:
19061 Schwerin, Eckdrift 97
Telefon (03 85) 61 73 81 10,
Fax (0385) 61 73 81 20
abst@abst-mv.de
Ansprechpartner: bekannte E-Mail-Adressen

Ab dem 01. Januar 2012 gelten in der Europäischen Union neue Schwellenwerte in Höhe von 200.000 € im Bereich der Lieferungen und Leistungen sowie 5.000.000 € für Bauleistungen. Allerdings können Öffentliche Auftraggeber in Deutschland diese Werte erst anwenden, nachdem eine Umsetzung in nationales Recht erfolgt ist. Bis zur Änderung der VgV bleibt es daher bei den aktuellen Schwellenwerten im Bereich der VOL/A von 193.000 € und bei 4.845.000 € für Aufträge nach der VOB/A.

Mehr hierzu und zu weiteren aktuellen Themen erfahren Sie in unserem Newsletter Auftragswesen Aktuell vom 05.12.2011.

Die Firma Femern A/S hat mit der detaillierten Planung für den Absenktunnel unter dem Fehmarnbelt begonnen und bereitet damit die internationalen Auschreibungen für die Vergabe der großen Bauverträge vor. Weiter lesen Sie hier...

Unser Informationsbrief Auftragswesen Aktuell vom 26.08.11 informiert Sie wieder über aktuelle Themen zum öffentlichen Auftragswesen und ausgewählte Entscheidungen deutscher Oberlandesgerichte und Vergabekammern.

Eine weitere Änderung der Vergabeverordnung (VgV) wurde im Bundesgesetzblatt am 19. August 2011 veröffentlicht. Damit wurden die jüngsten Regelungen vom Mai 2011 zur definitiven Berücksichtigung von Zuschlagskriterien wie Energieverbrauch, Lebensdauer und Schadstoffausstoß bei Straßenfahrzeugen erneut geändert und sind seit dem 20. August 2011 bei der Wertung von Angeboten zu berücksichtigen. Den Verordnungstext finden Sie hier...
Nachfolgend präsentieren wir Ihnen eine lesefreundliche Fassung der VgV, in welcher alle Änderungen und Ergänzungen bis zum 16.08.2011 - von der juris GmbH - eingearbeitet wurden.

Zur Beschaffung von Verteidigungsgütern
haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in einem Rundschreiben und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in einem Erlass Übergangsvorschriften geregelt. Wann die endgültige Umsetzung durch eine Änderung des GWB, einer Verordnung (VSVgV) und/oder des 3. Abschnitts der VOB/A erfolgen wird, ist noch nicht bestimmt.

Im Informationsbrief Auftragswesen Aktuell vom 25. Juli 2011 haben wir aktuelle Themen zum öffentlichen Auftragswesen für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie mehr über ausgewählte Entscheidungen der Oberlandesgerichte und Vergabekammern sowie über die Anwendung von Mindestlöhnen einzelner Branchen oder über ungleiche Tariftreueregelungen in den Bundesländern.

Das "Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V" wurde im Gesetz- und Veordnungsblatt für M-V am 15. Juli 2011 verkündet. Das Gesetz bestimmt u.a. ein Zuschlagsverbot auf Angebote mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis, Tariftreue für Auftragnehmer im Bereich des SPNV und ÖPNV und eine schriftliche Informationspflicht für Auftraggeber - sieben Kalendertage vor einem beabsichtigtem Zuschlag. Das Gesetz ist seit dem Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft und bis zum 31.12.2016 befristet. Den Gesetzestext finden Sie hier...

Die Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (VgV) wurde im Bundesgesetzblatt am 11. Mai 2011 veröffentlicht und somit sind die Änderungen seit dem 12.05.2011 in Kraft.
Die Änderungen wurden insbesondere zur Umsetzung der EU-Richtlinie "Saubere Fahrzeuge" erforderlich. Hiernach sollen künftig der Energieverbrauch und der Ausstoß von Schadstoffen bei der Wertung der Angebote berücksichtigt werden. Den kodifizierten Verordnungstext finden Sie hier...

Unser Informationsbrief Auftragswesen Aktuell v. 21.04.2011 informiert Sie u.a. zu den aktuellen Änderungen und Ergänzungen der Vergabe- und der Sektorenverordnung sowie zum derzeitigen Stand der Vergabegesetzgebung in den Bundesländern - so auch aktuell in Mecklenburg-Vorpommern.

Unsere "Schwester-ABST" in Baden-Württemberg hat eine Übersicht zu den aktuellen Wertgrenzenregelungen für die Vergabe von Aufträgen des Bundes und der Bundesländer erstellt. Das Dokument finden Sie hier...

Unser Informationsbrief Auftragswesen Aktuell v. 25.02.2011 informiert Sie u.a. zum Umgang mit gebrauchter Software und Softwarelizenzen, über ausgewählte Themen der Rechtsprechung und zum Projektstand der "Feste Fehmarnbelt-Querung".

Unser Informationsbrief Auftragswesen Aktuell v. 20.12.2010 informiert Sie u.a. zu vereinfachten Vergaberegeln und erhöhten Wertgrenzen auch in anderen Bundesländern.

Die Verwaltungsvorschrift zur "Anwendung der Neufassungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A)" wurde im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 32, am 09.10.2010 veröffentlicht und somit sind die neuen Vergabeordnungen VOB/A und VOL/A ab Dienstag, dem 10.08.2010 auch landesweit unterhalb der EG-Schwellenwerte anzuwenden. Alle aktuellen Vergabevorschriften finden Sie hier....

Am 10.06.2010 wurden die Änderungen der "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung (VgV) " und zur Sektorenverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 30, S. 274) veröffentlicht. Damit sind ab dem 11. Juni 2010 für Vergabeverfahren mit einem Auftragswert oberhalb der EG- Schwellenwerte die Neufassungen der Vergabe- und Vertragsordnungen VOL, VOB und VOF -jeweils in den Ausgaben von 2009- zur Anwendung freigegeben.

Das Projekt "Feste Fehmarnbeltquerung" zwischen Deutschland und Dänemark wird zurzeit intensiv beplant. Allerdings ist die Entscheidung für eine Tunnel- oder Brückenlösung noch nicht gefällt. Wir werden Sie hierzu... stets aktuell informieren.

Der Betrieb für Bau- und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) hat am 25. Januar 2010 eine Zentrale Vergabestelle (ZVS) am Standort Rostock eingerichtet. Damit werden künftig die Angebotsöffnungen (Submissionstermine) aller Ausschreibungen des BBL M-V nur noch in Rostock stattfinden. Den Text des Informationsschreibens finden Sie hier...

Präqualifizierung von Unternehmen - PQ-Nord-Servicestelle
Präqualifizierung ist die einem Vergabeverfahren vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung von Einzelnachweisen. Unternehmen legen ihre betriebsspezifischen Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bei der autorisierten PQ-Nord-Servicestelle vor und erhalten nach positiver Prüfung ein Zertifikat als Urkunde und in elktronischer Form. Alle präqualifizierten Unternehmen des Liefer- und Dienstleistungsgewerbes werden von den regionalen PQ-Stellen in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (PQ-VOL) geladen. Den Antrag finden Sie hier...

Präqualifizierung für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
Das geänderte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt nunmehr in § 97 Abs. 4a die Möglichkeit der Präqualifizierung. Unternehmen die bereits über regionale PQ-Systeme z.B. in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen zertifiziert wurden, werden seit dem 01. September 2009 nunmehr auch in der bundesweiten "PQ-Datenbank" (PQ-VOL) von allen öffentlichen Auftraggebern gefunden.

Die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Sektorentätigkeiten (Trinkwasser- oder Energieversorgung oder Verkehr) wurde in einer neuen Sektorenverordnung (SektVO) geregelt. Die SektVO ist seit dem 28.09.2009 in Kraft. Damit sind die Abschnitte III und IV in der VOL/A und VOB/A nicht mehr anzuwenden. Den vollständigen Verordnungstext finden Sie hier...