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Aktuelles

Die Verwaltungsvorschrift zur "Anwendung der Neufassungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A)" wurde im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 32, am 09.10.2010 veröffentlicht und somit sind die neuen Vergabeordnungen VOB/A und VOL/A ab Dienstag, dem 10.08.2010 auch landesweit unterhalb der EG-Schwellenwerte anzuwenden. Alle aktuellen Vergabevorschriften finden Sie hier....

Nach Inkraftsetzung der Vergabeverordnung (VgV) informiert Sie unser Informationsbrief Auftragswesen Aktuell vom 22.07.2010 u.a. darüber, ob und wie die neugefassten Vergabeordnungen (VOB, VOL) in den einzelnen Bundesländern eingeführt wurden.

In einem Schreiben des Innenministeriums an die Bürgermeister Amtsvorsteher, Landräte ... von Mecklenburg-Vorpommern wurde verfügt, dass für alle Auftragsvergaben ab dem 11. Juni 2010 die Neufassungen der Vergabeordnungen anzuwenden sind. Das Schreiben vom 10. Juni 2010 finden Sie hier ...

Wir laden Sie herzlich ein. Mit diesem Link erhalten Sie eine Übersicht zu den nächsten Seminarterminen im 2. Halbjahr 2010. Den vollständigen Einladungstext mit Anmeldeformular zu den Seminaren im Monat September 2010 finden Sie hier...

Am 10.06.2010 wurden die Änderungen der "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung (VgV) " und zur Sektorenverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 30, S. 274) veröffentlicht. Damit sind ab dem 11. Juni 2010 für Vergabeverfahren mit einem Auftragswert oberhalb der EG- Schwellenwerte die Neufassungen der Vergabe- und Vertragsordnungen VOL, VOB und VOF -jeweils in den Ausgaben von 2009- zur Anwendung freigegeben.

Das Projekt "Feste Fehmarnbeltquerung" zwischen Deutschland und Dänemark wird zurzeit intensiv beplant. Allerdings ist die Entscheidung für eine Tunnel- oder Brückenlösung noch nicht gefällt. Wir werden Sie hierzu... stets aktuell informieren.

Achtung - die gesenkten Schwellenwerte in der Europäischen Gemeinschaft von 193.000 € bei Liefer- und Dienstleistungen sowie 4.845.000 € im Bereich der Bauleistungen sind bereits seit dem 01.01.2010 verbindlich anzuwenden.

Der Betrieb für Bau- und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) hat am 25. Januar 2010 eine Zentrale Vergabestelle (ZVS) am Standort Rostock eingerichtet. Damit werden künftig die Angebotsöffnungen (Submissionstermine) aller Ausschreibungen des BBL M-V nur noch in Rostock stattfinden. Den Text des Informationsschreibens finden Sie hier...

Präqualifizierung von Unternehmen - PQ-Nord-Servicestelle
Präqualifizierung ist die einem Vergabeverfahren vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung von Einzelnachweisen. Unternehmen legen ihre betriebsspezifischen Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bei der autorisierten PQ-Nord-Servicestelle vor und erhalten nach positiver Prüfung ein Zertifikat als Urkunde und in elktronischer Form. Alle präqualifizierten Unternehmen des Liefer- und Dienstleistungsgewerbes werden von den regionalen PQ-Stellen in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (PQ-VOL) geladen. Den Antrag finden Sie hier...

Präqualifizierung für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
Das geänderte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt nunmehr in § 97 Abs. 4a die Möglichkeit der Präqualifizierung. Unternehmen die bereits über regionale PQ-Systeme z.B. in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen zertifiziert wurden, werden seit dem 01. September 2009 nunmehr auch in der bundesweiten "PQ-Datenbank" (PQ-VOL) von allen öffentlichen Auftraggebern gefunden.

Die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Sektorentätigkeiten (Trinkwasser- oder Energieversorgung oder Verkehr) wurde in einer neuen Sektorenverordnung (SektVO) geregelt. Die SektVO ist seit dem 28.09.2009 in Kraft. Damit sind die Abschnitte III und IV in der VOL/A und VOB/A nicht mehr anzuwenden. Den vollständigen Verordnungstext finden Sie hier...

Seit dem 16. Februar 2009 ist die neue Verwaltungsvorschrift zur "Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge im Rahmen des Konjunkturpaketes II" in Kraft und damit eine vereinfachte Vergabe im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung oder einer Freihändigen Vergabe möglich ...weiter lesen Sie hier. Diese Verwaltungsvorschrift regelt sowohl die Vergabe von Aufträgen nach der VOB/A als auch nach der VOL/A - zu erhöhten Wertgrenzen (im Baubereich bis zu 1 Million EURO) -. Ebenso ist der Erlass über die Zubenennung von Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern anzuwenden. Die Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (FLZ) gemäß § 8 VOB/A und § 7 VOL/A werden -kostenfrei für die Unternehmen- über den Servicebogen der ABST in der Bieterdatenbank für Mecklenburg-Vorpommern erfasst.