
Eine
Einladung zum Seminar "Aktuelles Vergaberecht 2012"
mit Anmeldeformular finden Sie hier...
(bereits ausgebucht)
Die
ABST und die PQ-Nord-Servicestelle
sind umgezogen:
19061 Schwerin, Eckdrift 97
Telefon (03 85) 61 73 81 10,
Fax (0385) 61 73 81 20
abst@abst-mv.de
Ansprechpartner: bekannte E-Mail-Adressen
Eine
Übersicht zu den Seminarthemen
für das 1. Halbjahr 2012, mit der Möglichkeit
einer unverbindlichen Registrierung, finden
Sie hier...
Ab
dem 01. Januar 2012 gelten in der Europäischen Union neue
Schwellenwerte in Höhe von 200.000 €
im Bereich der Lieferungen und Leistungen sowie 5.000.000
€ für Bauleistungen. Allerdings können Öffentliche
Auftraggeber in Deutschland diese Werte erst anwenden, nachdem eine
Umsetzung in nationales Recht erfolgt ist. Bis zur Änderung
der VgV bleibt es daher bei den aktuellen Schwellenwerten
im Bereich der VOL/A von 193.000 € und bei 4.845.000
€ für Aufträge nach der VOB/A.
Mehr hierzu und zu weiteren aktuellen Themen erfahren Sie in unserem
Newsletter vom 05.12.2011.
Die
Firma Femern A/S hat mit der detaillierten Planung für den Absenktunnel
unter dem Fehmarnbelt begonnen und bereitet damit die internationalen
Auschreibungen für die Vergabe der großen Bauverträge
vor. Weiter lesen Sie
hier...
Unser
vom 26. August informiert
Sie wieder über aktuelle Themen zum öffentlichen Auftragswesen
und ausgewählte Entscheidungen deutscher Oberlandesgerichte und
Vergabekammern.
Eine
weitere Änderung der Vergabeverordnung (VgV) wurde
im Bundesgesetzblatt am 19. August 2011 veröffentlicht. Damit wurden
die jüngsten Regelungen vom Mai 2011 zur definitiven Berücksichtigung
von Zuschlagskriterien wie Energieverbrauch, Lebensdauer und Schadstoffausstoß
bei Straßenfahrzeugen erneut geändert und sind seit dem 20.
August 2011 bei der Wertung von Angeboten zu berücksichtigen. Den
Verordnungstext finden Sie
hier...
Nachfolgend präsentieren wir Ihnen eine
lesefreundliche Fassung der VgV,
in welcher alle Änderungen und Ergänzungen bis zum 16.08.2011
- von der juris GmbH - eingearbeitet wurden.
Zur
Beschaffung von Verteidigungsgütern
haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in einem
Rundschreiben
und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
in einem Erlass
Übergangsvorschriften geregelt. Wann die endgültige
Umsetzung durch eine Änderung des GWB, einer Verordnung (VSVgV)
und/oder des 3. Abschnitts der VOB/A erfolgen wird, ist noch nicht bestimmt.
Hiermit
laden wir Sie zu unserem aktuellen Seminar "Vergaberecht
2011" herzlich ein und freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Eine vollständige Einladung mit Anmeldeformular finden Sie hier...
Im
vom 25. Juli 2011 haben wir
aktuelle Themen zum öffentlichen Auftragswesen für Sie zusammengestellt.
Erfahren Sie mehr über ausgewählte Entscheidungen der Oberlandesgerichte
und Vergabekammern sowie über die Anwendung von Mindestlöhnen
einzelner Branchen oder über ungleiche Tariftreueregelungen in
den Bundesländern.
Das
"Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V"
wurde im Gesetz- und Veordnungsblatt für M-V am 15. Juli
2011 verkündet. Das Gesetz bestimmt u.a. ein Zuschlagsverbot auf
Angebote mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis, Tariftreue
für Auftragnehmer im Bereich des SPNV und ÖPNV und eine schriftliche
Informationspflicht für Auftraggeber - sieben Kalendertage vor
einem beabsichtigtem Zuschlag. Das Gesetz ist seit dem Tag nach seiner
Veröffentlichung in Kraft und bis zum 31.12.2016 befristet. Den
Gesetzestext finden Sie hier...
Die
Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (VgV)
wurde im Bundesgesetzblatt am 11. Mai 2011 veröffentlicht und somit
sind die Änderungen seit dem 12.05.2011 in Kraft.
Die Änderungen wurden insbesondere zur Umsetzung der EU-Richtlinie
"Saubere Fahrzeuge" erforderlich. Hiernach sollen künftig
der Energieverbrauch und der Ausstoß von Schadstoffen bei der
Wertung der Angebote berücksichtigt werden. Den kodifizierten Verordnungstext
finden Sie
hier...
Unser
v. 21.04.2011 informiert Sie
u.a. zu den aktuellen Änderungen und Ergänzungen der Vergabe-
und der Sektorenverordnung sowie zum derzeitigen Stand der Vergabegesetzgebung
in den Bundesländern - so auch aktuell in Mecklenburg-Vorpommern.
Unsere
"Schwester-ABST" in Baden-Württemberg hat eine Übersicht
zu den aktuellen Wertgrenzenregelungen für die Vergabe von Aufträgen
des Bundes und der Bundesländer erstellt. Das Dokument finden Sie
hier...
Unser
v. 25.02.2011 informiert Sie
u.a. zum Umgang mit gebrauchter Software und Softwarelizenzen, über
ausgewählte Themen der Rechtsprechung und zum Projektstand der
"Feste Fehmarnbelt-Querung".
Unser
v. 20.12.2010 informiert Sie
u.a. zu vereinfachten Vergaberegeln und erhöhten Wertgrenzen auch
in anderen Bundesländern.
Am
07. Dezember 2010 wurde ein neuer
Wertgrenzenerlass zur Durchführung vereinfachter
Vergabeverfahren von Minister Seidel unterzeichnet. Die Verwaltungsvorschrift
wurde am 20.12.2010 im AmstsBl. M-V S.846 veröffentlicht und tritt
am 01. Januar 2011 in Kraft. Hiernach gelten erhöhte Wertgrenzen
für die Vergabe von Bauleistungen (freihändige Vergabe bis
100.000 EURO, Beschränkte Ausschreibung bis 1.000.000 EURO) und
für Liefer- und Dienstleistungen (100.000 EURO für freihändige
Vergabe und ebenso Beschränkte Ausschreibung) bis zum 31. Dezember
2012.
Ebenso ist der Erlass
über die Zubenennung von Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern
anzuwenden. Die Nachweise zur Eignung (FLZ- Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit) gemäß § 6 VOB/A und §
6 VOL/A werden -kostenfrei für die Unternehmen- über den Servicebogen
der ABST in der Bieterdatenbank für Mecklenburg-Vorpommern erfasst.
Die
Verwaltungsvorschrift
zur "Anwendung der Neufassungen der Vergabe- und Vertragsordnung
für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und der Vergabe- und Vertragsordnung
für Leistungen Teil A (VOL/A)" wurde im Amtsblatt für
Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 32, am 09.10.2010 veröffentlicht und
somit sind die
neuen Vergabeordnungen VOB/A und VOL/A ab
Dienstag, dem 10.08.2010 auch landesweit unterhalb der EG-Schwellenwerte
anzuwenden. Alle aktuellen Vergabevorschriften finden Sie hier....
Am
10.06.2010 wurden die Änderungen der "Verordnung über
die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung
(VgV) " und zur Sektorenverordnung im Bundesgesetzblatt
(BGBl. I Nr. 30, S. 274) veröffentlicht. Damit sind ab dem 11.
Juni 2010 für Vergabeverfahren mit einem Auftragswert
oberhalb der EG- Schwellenwerte die Neufassungen
der Vergabe- und Vertragsordnungen VOL, VOB und VOF -jeweils
in den Ausgaben von 2009- zur Anwendung freigegeben.
Das
Projekt "Feste Fehmarnbeltquerung" zwischen
Deutschland und Dänemark wird zurzeit intensiv beplant. Allerdings
ist die Entscheidung für eine Tunnel- oder Brückenlösung
noch nicht gefällt. Wir werden Sie hierzu...
stets aktuell informieren.
Achtung
- die gesenkten
Schwellenwerte in der Europäischen Gemeinschaft von
193.000 € bei Liefer- und Dienstleistungen sowie
4.845.000 € im Bereich der Bauleistungen sind bereits
seit dem 01.01.2010 verbindlich anzuwenden.
Der
Betrieb für Bau- und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL
M-V) hat am 25. Januar 2010 eine Zentrale Vergabestelle (ZVS)
am Standort Rostock eingerichtet. Damit werden künftig die Angebotsöffnungen
(Submissionstermine) aller Ausschreibungen des BBL M-V nur noch in Rostock
stattfinden. Den Text des Informationsschreibens finden Sie hier...
Präqualifizierung
von Unternehmen - PQ-Nord-Servicestelle
Präqualifizierung ist die einem Vergabeverfahren
vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung von Einzelnachweisen.
Unternehmen legen ihre betriebsspezifischen Nachweise
zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bei
der autorisierten PQ-Nord-Servicestelle
vor und erhalten nach positiver Prüfung ein Zertifikat
als Urkunde und in elktronischer Form. Alle präqualifizierten Unternehmen
des Liefer- und Dienstleistungsgewerbes werden von den regionalen PQ-Stellen
in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (PQ-VOL)
geladen. Den
Antrag finden Sie hier...
Präqualifizierung
für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
Das geänderte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) regelt nunmehr in § 97 Abs. 4a die Möglichkeit der Präqualifizierung.
Unternehmen die bereits über regionale PQ-Systeme
z.B. in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen-Anhalt und Sachsen zertifiziert wurden, werden
seit dem 01. September 2009 nunmehr auch in der bundesweiten
"PQ-Datenbank"
(PQ-VOL) von allen öffentlichen Auftraggebern gefunden.
Die
Vergabe von Aufträgen im Bereich der Sektorentätigkeiten (Trinkwasser-
oder Energieversorgung oder Verkehr) wurde in einer neuen Sektorenverordnung
(SektVO) geregelt. Die SektVO ist seit dem 28.09.2009 in Kraft.
Damit sind die Abschnitte III und IV in der VOL/A und VOB/A nicht mehr
anzuwenden. Den vollständigen Verordnungstext finden Sie
hier...

